Berufsunfähigkeitsversicherung - Fristen beachten bei Nachversicherungsgarantien

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Berufsunfähigkeitsversicherung - Fristen beachten bei Nachversicherungsgarantien

21.11.2013

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in jungen Jahren ist wichtig. Ein guter Gesundheitszustand erleichtert den Zugang und zudem ist der Versicherungsbeitrag niedriger als später. Im Laufe des Lebens steigt der Bedarf die ursprünglich vereinbarte Rente anzupassen.

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in jungen Jahren ist wichtig. Ein guter Gesundheitszustand erleichtert den Zugang und zudem ist der Versicherungsbeitrag niedriger als später. Im Laufe des Lebens steigt der Bedarf die ursprünglich vereinbarte Rente anzupassen. „Gute Berufsunfähigkeitsversicherungen beinhalten deshalb eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung“, weist die Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI) hin und gibt entsprechende Tipps.

Unterschieden wird in ereignisunabhängige und ereignisabhängige Nachversicherungsgarantien. Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantien bieten nicht alle Versicherer an. „Doch diese Möglichkeiten der Erhöhung der versicherten Rente muss innerhalb bestimmter Fristen beantragt werden“, warnt GVI-Präsident Siegfried Karle.

Nachversicherungsgarantien, auch Nachversicherungsoptionen genannt, sind bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig. Sie erlaubt dem Kunden, die Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung aufzustocken. Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantien bestehen z.B. bei Ausbildungsende, Studienende, Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, Einkommenssprung, Immobilienerwerb. „Diese Möglichkeit können Kunden aber meist nur bis zu einer bestimmten Höhe, Alter und Frist in Anspruch nehmen“, informiert Siegfried Karle. So variieren beispielsweise je nach Versicherer die Fristen für die Antragstellung nach Eintritt des Ereignisses zwischen drei und zwölf Monaten. Für Personen, die mittlerweile Vorerkrankungen haben, ist die Nachversicherungsgarantie sogar oftmals die letzte Möglichkeit ihre bestehende Berufsunfähigkeitsrente zu erhöhen, betont Karle weiter.

Weitere Informationen über Berufsunfähigkeitsversicherungen mit hilfreichen Tipps für Neuabschluss und für bestehende Verträge, z.B. Nachversicherungsgarantie, finden Interessierte auf www.geldundverbraucher.de unter der Rubrik „Gratis“.




Pressekontakt:
Siegfried Karle
- GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH) -
Telefon: 07131 / 91332 - 20

Jürgen Buck
- GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann -
Telefon: 07131 / 91332 - 12


Unternehmen:
GELD UND VERBRAUCHER
Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn

Telefon: 07131 / 91332 - 0
Fax: 07131 / 91332 - 119
E-Mail: info@geldundverbraucher.de

Internet: http://www.geldundverbraucher.de


Über die GVI:
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.

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