Assekurata warnt vor nachträglicher Portabilisierung der …

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Assekurata warnt vor nachträglicher Portabilisierung der Alterungsrückstellung

05.11.2013

In den derzeitigen Koalitionsverhandlungen diskutieren die potenziellen Regierungspartner aktuell die Portabilität der Alterungsrückstellungen in der privaten Krankenversicherung (PKV). Diese wird aus Sicht von Assekurata nicht die Probleme der Versicherten lösen.

In den derzeitigen Koalitionsverhandlungen diskutieren die potenziellen Regierungspartner aktuell die Por-tabilität der Alterungsrückstellungen in der privaten Krankenversicherung (PKV). Diese wird aus Sicht von Assekurata nicht die Probleme der Versicherten lösen. Vielmehr könnte sie im Gegenteil existentielle Probleme für die Unternehmen der privaten Krankenversicherung und damit für die Privatversicherten schaffen.

Mitgabe einer individuellen Alterungsrückstellung beim Unternehmenswechsel nicht einkalkuliert
Die Alterungsrückstellungen der PKV haben ihre Funktion allein in der vertraglichen Zusage des Versicherungsunternehmens, dass die Beiträge infolge der Alterung nicht steigen. Sie sind so zu kalkulieren, dass sie den statistisch zu erwartenden zukünftigen alterungsbedingten Krankheitskostenanstieg im jeweiligen Kollektiv jederzeit abdecken. Die Mitgabe einer individuellen Alterungsrückstellung beim Unternehmenswechsel ist in den Verträgen der Bestandsversicherten vor dem 01.01.2009 weder kalkuliert noch vertraglich vereinbart worden.

Steigende Beiträge drohen
„Eine nachträgliche Portabilisierung der Alterungsrückstellung per Gesetz käme einer Zweckentfremdung der Alterungsrückstellung gleich“, stellt Dr. Reiner Will, Geschäftsführer der ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH, heraus. Im Umfang der mitgegebenen Alterungsrückstellung entstünde eine Lücke im Risikodeckungskapital. Dies würde sowohl das Risikomanagement als auch die Möglichkeit lang- oder längerfristiger Kapitalanlagen erheblich erschweren, mit entsprechenden negativen Folgen für die Kapitalanlageergebnisse und die Risikotragfähigkeit der Unternehmen. „Mögliche Folgen hieraus wären gesetzlich induzierte Schieflagen bis hin zu Insolvenzen in einem bis dato sicheren und funktionsfähigen Versicherungszweig. Der Gesetzgeber könnte somit eine künstliche ‚Versicherungskrise‘ produzieren“, gibt Dr. Reiner Will zu bedenken. Die Versicherten würden dies mit steigenden Beiträgen bezahlen, da sie den Kapitalverlust und die Verschlechterung der Risikomischung ausgleichen müssten, die sich zwangsläufig daraus ergibt, dass gute Risiken eine höhere Wechselneigung haben als schlechte.

Wettbewerb um kurzfristiges Wachstum geht zu Lasten der Nachhaltigkeit
„Wer sich von portablen Alterungsrückstellungen mehr Wettbewerb zur Förderung leistungsstarker und nachhaltig finanzierter Tarifangebote im Sinne des Kunden erwartet, unterliegt einer Illusion“, stellt Dr. Will klar. „Die Erfahrung mit den 2009 für Neuversicherte eingeführten Übertragungswerten in der PKV zeigt, dass die Mitgabe von Alterungsrückstellungen den Verbraucherschutz keineswegs stärkt, sondern vielmehr den Wettbewerb um kurzfristiges Wachstum intensiviert – zu Lasten der Nachhaltigkeit.“ Nach den Beobachtungen von Assekurata erfolgen die Wechsel vorrangig in Tarife mit Leistungsdefiziten. Der Wettbewerb konzentriert sich dabei – wie zu erwarten war – einseitig auf gute Risiken. Zugleich hat die Mitgabe eines Übertragungswertes die Neigung zu hohen Provisionszahlungen erhöht. Diese Erfahrungen legen nahe, dass eine umfassende Portabilisierung der Alterungsrückstellung einen schädlichen Wettbewerb befördern könnte. Um den Versicherten mehr Wahlfreiheiten und attraktive Alternativen zu bieten, sollte daher das bestehende unternehmensinterne Tarifwechselrecht verbessert werden.

Verbesserungsbedarf sieht Assekurata auch in der Produktgestaltung der Vollkostentarife. Dies betrifft beispielsweise die Ausgestaltung von Mindeststandards und die Formulierung der bestehenden Musterbedingungen, die in vielen Punkten einer Klarstellung bedürfen.




Pressekontakt:
Russel Kemwa
- Pressesprecher -
Telefon: 0221 / 27221 - 38
Fax: 0221 / 27221 - 77
E-Mail: russel.kemwa@assekurata.de

Dr. Reiner Will
- Geschäftsführer -
Telefon: 0221 / 27221 - 10
Fax: 0221 / 27221 - 77
E-Mail: reiner.will@assekurata.de


Unternehmen:
ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH
Venloer Straße 301-303
50823 Köln

Telefon: 0221 / 27221 - 0
Fax: 0221 / 27221 - 77
E-Mail:presse@assekurata.de

Internet: www.assekurata.de


Über die ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur
Die ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH führt ausschließlich Rating-Verfahren durch, bei denen die Vertreter der gerateten Einheit der Agentur einen schriftlichen Auftrag zur Erstellung des Ratings gegeben haben (beauftragte Ratings).

Kundenbefragung bei über 800 Versicherungskunden
Das interne, interaktive Unternehmensrating von Assekurata bewertet Versicherungsunternehmen aus Kundensicht. Hierzu nutzt Assekurata unter anderem eine Kundenbefragung, in der über 800 Versicherungskunden befragt werden. Das Rating ist jeweils ein Jahr gültig und bedarf dann einer Aktualisierung. Die gültigen Ratings und ausführlichen Berichte werden auf www.assekurata.de veröffentlicht.


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