Vor dem Auslandsstudium Versicherungsschutz prüfen

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Vor dem Auslandsstudium Versicherungsschutz prüfen

17.10.2013

Krankenversicherung gilt auch in EWR-Ländern, Private Zusatzversicherung gibt im Zweifel mehr Sicherheit. Viele Studenten zieht es für wenigstens ein oder zwei Semester ins Ausland. Für sie stellt sich dann die Frage: Wie sieht es jenseits der Heimat mit meinem Versicherungsschutz aus? Reicht meine Krankenversicherung in Deutschland, wenn ich im Ausland zum Arzt muss?

  • Krankenversicherung gilt auch in EWR-Ländern
  • Private Zusatzversicherung gibt im Zweifel mehr Sicherheit

Viele Studenten zieht es für wenigstens ein oder zwei Semester ins Ausland. Für sie stellt sich dann die Frage: Wie sieht es jenseits der Heimat mit meinem Versicherungsschutz aus? Reicht meine Krankenversicherung in Deutschland, wenn ich im Ausland zum Arzt muss? Wer hilft mir bei einem Unfall oder wenn ich einen Anderen schädige?

Die Antwort darauf hängt wesentlich davon ab, wo sich die neue Hochschule befindet: Absolvieren Studierende ihre Auslandssemester im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), zu dem die EU-Staaten und die Mtglieder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) mit Ausnahme der Schweiz zählen, müssen sie weniger zusätzliche Vorkehrungen treffen, als für andere Teile der Welt. Denn mit nahezu allen EWR-Ländern existieren sogenannte Sozialversicherungsabkommen, durch die im Krankheitsfall eine gleiche oder ähnliche medizinische Versorgung wie daheim sichergestellt wird.

Ein medizinisch notwendiger Krankenrücktransport nach Deutschland ist jedoch nie Gegenstand dieser Abkommen.

Wer dagegen eine Zeit lang in anderen Staaten studieren will, mit denen keine entsprechenden Vereinbarungen bestehen, der sollte sich besser um eine zusätzliche private Krankenversicherung kümmern. Andernfalls droht nämlich im Falle eines Falles möglicherweise ein böses Erwachen: So kann etwa eine Behandlung beim Arzt oder in einem Krankenhaus in den USA richtig ins Geld gehen. Wer ganz auf Nummer Sicher gehen will, schließt zusätzlich eine private Auslandreisekrankenversicherung ab, die im Notfall einen Rücktransport in die Heimat übernimmt. Dafür kommen die gesetzlichen Krankenkassen nämlich nicht auf. Zuvor empfiehlt es sich jedoch zu prüfen, ob eine derartige Leistung nicht über die Mitgliedschaft in einem Automobilclub oder über eine Kreditkarte abgedeckt ist.

Für selbst verursachte Schäden bei Anderen steht - auch im Ausland - in der Regel die eigene private Haftpflichtversicherung gerade.

"Bei aller Freude auf eine Studienzeit im Ausland sollte man nicht versäumen sich zu vergewissern, dass man versicherungsseitig so gut wie möglich geschützt ist", rät Michael Vieregge von den Concordia Versicherungen in Hannover. Für Ratschläge und Informationen in dieser Hinsicht können sich Studierende an die eigene Universität, an den Deutschen Akademischen Austauschdienst DAAD und an die Versicherer ihrer Wahl wenden.




Pressekontakt:
Michael Vieregge
- Leiter Stab / Kommunikation -
Telefon: 0511 / 5701 - 1870
Fax: 0511 / 5701 - 71870
E-Mail: michael.vieregge@concordia.de


Unternehmen:
Concordia Versicherungsgesellschaft a.G.
Karl-Wiechert-Allee 55
30625 Hannover

Internet: www.concordia.de


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