Lebensversicherungen: Unternehmen haben sich nicht an …

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Lebensversicherungen: Unternehmen haben sich nicht an Höchstzins gehalten

21.10.2013

Obwohl der Garantiezins für Lebensversicherungen in den neunziger Jahren bei vier Prozent lag, verkauften viele Unternehmen Policen, die lediglich eine Verzinsung von 3,5 Prozent haben. Das ergab eine Umfrage der Wirtschaftszeitung Euro am Sonntag unter den 25 Branchenführern. Rechtlich ist gegen diese Praxis nichts einzuwenden.

Obwohl der Garantiezins für Lebensversicherungen in den neunziger Jahren bei vier Prozent lag, verkauften viele Unternehmen Policen, die lediglich eine Verzinsung von 3,5 Prozent haben. Das ergab eine Umfrage der Wirtschaftszeitung Euro am Sonntag unter den 25 Branchenführern. Rechtlich ist gegen diese Praxis nichts einzuwenden.

Etwa zwei Drittel der Lebensversicherer verkauften dem Bericht nach Kapitallebens- und private Rentenversicherungen zu schlechteren Zinssätzen. Darunter befänden sich auch große Namen wie Allianz, R+V und AachenMünchener. Der Wert des gültigen Höchstzinssatzes lag in den Jahren zwischen 1994 und 2000 bei vier Prozent und bislang gingen selbst Experten davon aus, dass sich die Unternehmen an diesen Zinssatz hielten. Doch dem ist offenbar nicht so.

Die Konsequenzen haben die Kunden zu tragen. Wichtig ist dieser Unterschied auch, weil viele Versicherer derzeit wegen der weltweiten Wirtschaftskrise weniger als vier Prozent zahlen. Zum Vergleich: Derzeit liegt der Garantiezins bei lediglich 1,75 Prozent. Rechtlich sei der gespaltene Garantiezins zulässig, sagen Fachleute, da die damalige Versicherungsaufsicht erlaubt hätte, alte Tarife jahrelang weiter zu verkaufen – mit niedrigerem Garantiezins.

Unklar ist bislang, um wie viele Policen es geht. Zwar wissen die Unternehmen, dass es solche Policen gebe, doch sei der Aufwand, die konkrete Zahl festzustellen, unvertretbar hoch. Die Zahl wird von Experten auf Hunderttausende geschätzt. So habe der Branchenführer Allianz sein Neugeschäft bis 1995 mit 3,5 Prozent ausgestattet, beim damaligen Deutscher Herold Leben, heute Zurich Deutscher Herold, war diese Praxis wohl bis Ende 1995 gängig.

Der Hintergrund für die unübersichtliche Ausgangslage ist die Deregulierung ab Juli 1994. Die Kontrollbehörde, das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, musste nicht mehr alle Tarife genehmigen. Gleichzeitig stieg der Höchstzinssatz auf vier Prozent. Rechtlich ist gegen die Praxis nicht einzuwenden. Wie eine Sprecherin der heute zuständigen Behörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungswesen, mitteilte, war das damalige Verfahren zulässig. Es gebe keine unangemessene Benachteiligung. Auch die Verbraucherschutzorganisation, Bund der Versicherten, sieht keine rechtlichen Grundlagen zur Beanstandung. Es dürfe immer ein niedriger Wert angesetzt werden als der amtliche Höchstrechnungszins. Weder Versicherer noch Vermittler waren verpflichtet auf den Höchstrechnungszins oder die Differenz zum vertraglich vereinbarten Garantiezins ausdrücklich hinzuweisen, erklärt auch Versicherungs-Ombudsmann, Günter Hirsch.

Ersten Anfragen zufolge sehen die betroffenen Unternehmen keinen Anlass für Korrekturen, die Kunden hätten besser vergleichen können, heißt es. Für den Kunden als Laien ist es allerdings schwierig aus Hochrechnungen die Garantieleistung herauszulesen. Wer wissen möchte, ob seine Lebensversicherung aus den 90er Jahren betroffen ist, sollte bei seinem Versicherer nachfragen.

Einzig AXA erklärte, der Umfrage zufolge, dass Kunden mit 3,5-Prozent-Verträgen kein Nachteil entstehe, da man schon in den 90er Jahren Reserven geschaffen habe, den Unterschied zu neutralisieren.

Quelle: www.finanzen.net




Christine Schaade

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