Krankenversicherung im Studium

Anzeige

Krankenversicherung im Studium

09.10.2013

Jeder muss in Deutschland krankenversichert sein. Auch wer ein Studium aufnimmt! Am 1. Oktober begann wieder das Wintersemester an den Universitäten, die Fachhochschulen nehmen oft schon früher den Betrieb wieder auf. Für Studenten bedeutet das: Vorlesungsverzeichnisse wälzen und Stundenpläne erstellen.

Jeder muss in Deutschland krankenversichert sein. Auch wer ein Studium aufnimmt! Am 1. Oktober begann wieder das Wintersemester an den Universitäten, die Fachhochschulen nehmen oft schon früher den Betrieb wieder auf. Für Studenten bedeutet das: Vorlesungsverzeichnisse wälzen und Stundenpläne erstellen. Genauso wichtig wie die Planung des neuen Semesters ist die Wahl der richtigen Versicherungen während des Studiums. ARAG Experten sagen, was bei der Krankenversicherung für Studenten wissenswert ist:

Bei den Eltern mitversichert
Viele Studierende sind bei den Eltern familienversichert. Sie müssen keinen Beitrag für ihre Krankenversicherung zahlen. Studierende können aber nur bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung bleiben, danach müssen sie sich selbst versichern. Durch den freiwilligen Wehrdienst, den Bundesfreiwilligendienst oder einen anderen anerkannten Freiwilligendienst verschiebt sich die Altersgrenze um maximal 12 Monate. Wenn eines der beiden Elternteile privat krankenversichert ist, ist eine Familienversicherung für Studierende nicht mehr möglich.

Arbeiten ist erlaubt
Wer in der Familienversicherung ist, darf hinzuverdienen, aber nur begrenzt: Das monatliche Einkommen darf 385 Euro beziehungsweise bei einem Minijob 450 Euro nicht übersteigen.Falls Studierende selbst krankenversichert sind, dürfen Sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Ist die Beschäftigung von vornherein auf maximal zwei Monate befristet oder auf die Semesterferien begrenzt, gilt diese Stundenbegrenzung nicht. Die Höhe des Verdienstes spielt in beiden Fällen keine Rolle.

Gesetzliche studentische Krankenversicherung
Ist eine Familienversicherung nicht möglich, können sich Studierende bei einer gesetzlichen studentischen Krankenkasse versichern. Der Beitrag ist bei allen Krankenkassen einheitlich. Er beträgt monatlich 64,77 Euro und 12,24 Euro für die Pflegeversicherung. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen höheren Beitrag in die Pflegeversicherung, nämlich 13,73 Euro.

Günstige Beiträge sind zeitlich begrenzt
Von den niedrigen Beiträgen profitieren Studierende bis zum 14. Semester oder bis zum 30. Lebensjahr. Ist das Studium dann noch nicht beendet, können sie sich innerhalb von drei Monaten freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Diese Frist ist wichtig. Ist sie verstrichen, kommt nur noch eine private Krankenversicherung in Betracht. Studierende, die sich für die freiwillige gesetzliche Versicherung entscheiden, erhalten den Übergangstarif für Studierende in der Studienabschlussphase. Gewährt wird dieser Tarif maximal sechs Monate. 97,43 Euro kostet die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung für Kinderlose 20,65 Euro und für alle anderen 18,41 Euro. Bedingung: Das monatliche Einkommen darf 898 Euro nicht überschreiten.

Lange studieren kostet mehr
Alle die älter sind oder länger studieren, können sich anschließend "normal" freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung liegt der Mindestbetrag derzeit bei 133,80 Euro. Dazu kommt noch der Betrag für die Pflegeversicherung.

Private studentische Krankenversicherung
Studierende haben vor Beginn des Studiums die Wahl: Sie können von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln – und umgekehrt. Die Entscheidung ist für das gesamte Studium bindend und sollte gut bedacht sein.

Nicht alle privaten Krankenkassen bieten den Studententarif an
In der privaten Krankenversicherung besteht zum Beispiel keine Möglichkeit, Kinder von Studierenden beitragsfrei mit abzusichern. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen private Versicherungen jedoch unter Umständen Kosten für Arzneimittel in höherem Umfang als die gesetzliche Krankenversicherung. Oder sie beteiligen sich an den Kosten von Brillen und Kontaktlinsen. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung gilt die private Krankenversicherung für Studierende im Studententarif bis zum 34. Lebensjahr unabhängig von der Anzahl der Semester.




Pressekontakt:
Brigitta Mehring
- Konzernkommunikation -
Fachpresse / Kunden PR
Telefon: 0211 / 963 - 2560
Fax: 0211 / 963 - 2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de


Unternehmen:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf

Internet: www.arag.de


Über ARAG SE
Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden €.


logo

Kommentare

 

Kommentar hinzufügen

Bitte geben Sie zum Schutz vor Spam die Summe in das Feld ein.
Anzeige
InterRisk - DKM

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe
Anzeige
Kundenzeitung

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.