Halloween-Späße können teuer werden

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Halloween-Späße können teuer werden

28.10.2013

Am Donnerstagabend ziehen sie wieder los: Kleine Gespenster, Hexen und Monster bevölkern zu Halloween die Straßen. Wohl dem, der Süßes zu verteilen hat, denn sonst droht „Saures“. Zu den beliebtesten Streichen gehören Zahnpasta am Haustürgriff oder Toilettenpapier am Zaun. Doch der Spaß hört dort auf, wo der Sachschaden beginnt.

Am Donnerstagabend ziehen sie wieder los: Kleine Gespenster, Hexen und Monster bevölkern zu Halloween die Straßen. Wohl dem, der Süßes zu verteilen hat, denn sonst droht „Saures“. Zu den beliebtesten Streichen gehören Zahnpasta am Haustürgriff oder Toilettenpapier am Zaun. Doch der Spaß hört dort auf, wo der Sachschaden beginnt.

„Ein Ei an der Hauswand oder ein mit Leim verklebtes Türschloss ist Sachbeschädigung“, klärt Stephan Gawarecki, Vorstandsprecher vom Finanzdienstleister Dr. Klein, auf. Und für diese Sachbeschädigung müssen die Eltern finanziell aufkommen, wenn das Kind älter als sieben Jahre alt ist. So wird aus Spaß schnell ein teurer Ernst.

Eltern sollten überprüfen, in welchen Fällen ihre Haftpflichtversicherung greift, empfiehlt der Spezialist. Kinder, die älter als sieben Jahre alt sind, können in der Familien-Haftpflichtversicherung mitversichert werden. Diese zahlt auch für Halloween-Schäden, wenn diese nicht vorsätzlich begangen wurden und die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt haben. Gerade bei Halloween-Streichen ist diese Klausel besonders zu beachten. So können Eltern rechtlich belangt werden, wenn ihre Kinder alleine um die Häuser ziehen.

Kinder unter sieben Jahren können nicht belangt werden. Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden durch deliktunfähige Kinder mit ab, ohne dass die Eltern Aufsicht führen müssen. Grundsätzlich rät Gawarecki allen Eltern, ihre Kinder über die Gefahren und die Konsequenzen von Halloween-Streichen aufzuklären und ihnen ganz klar zu machen, was erlaubt ist und was nicht – so kann das Verhältnis zum Nachbarn entspannt bleiben.




Christine Schaade

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