Berufsstarter erhalten Sozialversicherungsausweis

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Berufsstarter erhalten Sozialversicherungsausweis

06.09.2013

Viele Jugendliche starten zur Zeit in ihr Berufsleben. Mit der Aufnahme ihrer Beschäftigung erhalten die Berufstarter einen Sozialversicherungsausweis von der Rentenversicherung. Die in diesem wichtigen Dokument enthaltenen Daten, welche der Rentenversicherung gemeldet wurden, sollten genau überprüft werden.

Viele Jugendliche starten zur Zeit in ihr Berufsleben. Mit der Aufnahme ihrer Beschäftigung erhalten die Berufstarter einen Sozialversicherungsausweis von der Rentenversicherung. Die in diesem wichtigen Dokument enthaltenen Daten, welche der Rentenversicherung gemeldet wurden, sollten genau überprüft werden. Denn nur wenn alle Angaben stimmen, werden die Beiträge für die spätere Rente von Anfang an richtig verbucht. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Der Sozialversicherungsausweis wird bei erstmaliger Beschäftigungsaufnahme von der Krankenkasse beim Rentenversicherungsträger beantragt, der ihn dann per Post verschickt. Ändern sich Familien- oder Vorname, wird von der Krankenkasse ein neuer Ausweis angefordert und ebenfalls von der Deutschen Rentenversicherung versandt. Wer seinen Ausweis verliert, muss ihn neu beantragen. Ansprechpartner ist hier ebenfalls die Krankenkasse.

Weitere Auskünfte zum Sozialversicherungsausweis und anderen Themen erteilen die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung in den Auskunfts- und Beratungsstellen und am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 10004800. Informationen gibt es auch unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Internet.




Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Telefon: 030 / 865 - 89178
Fax: 030 / 865 - 27379
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de


Unternehmen:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
Ruhrstraße 2, 10709 Berlin
Postanschrift: 10704 Berlin
Telefon: 030 / 865 - 0
Fax: 030 / 865 - 27240

Internet: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de


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