Swiss Life Select und Verein für …

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Swiss Life Select und Verein für Konsumenteninformation VKI haben Rechtsverfahren in Österreich beendet

12.08.2013

In Österreich haben Swiss Life Select und der Verein für Konsumenteninformation VKI im Rahmen einer auch vom Gericht befürworteten freiwilligen Mediation die seit Jahren unter dem Begriff «Sammelklagen» anhängigen Verfahren einvernehmlich beendet.

In Österreich haben Swiss Life Select und der Verein für Konsumenteninformation VKI im Rahmen einer auch vom Gericht befürworteten freiwilligen Mediation die seit Jahren unter dem Begriff «Sammelklagen» anhängigen Verfahren einvernehmlich beendet.

Die geltend gemachten Ansprüche wurden zunächst gemeinsam geprüft. Durch eine vertiefte Diskussion konnte Unterschieden in der Betrachtung der Fälle Rechnung getragen werden. Daraus folgend wurden unberechtigte Ansprüche ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund hat Swiss Life Select für verschieden gelagerte Fallgruppen individuelle Lösungen erarbeitet. Dabei sind bei der Errechnung des Vergleichsbetrages neben spezifischen Anlegermerkmalen auch soziale Aspekte berücksichtigt worden. «Die differenzierte Betrachtungsweise der Fälle hat eine Einigung ermöglicht. Mit der Beilegung des jahrelangen Rechtsstreites ist nun eine volle Konzentration auf die Bedürfnisse unserer Kunden gewährleistet», sagt Eric Samuiloff, Geschäftsführer von Swiss Life Select Österreich GmbH.

Ausgangsbasis der Einigung war ein Differenzschaden in Höhe von EUR 23 Millionen, basierend auf einem Kurs von EUR 3,103 der betroffenen Immofinanzaktien. Die Leistung der Vergleichssumme in Höhe von EUR 11 144 000 wird aufgrund der Abtretung der Ansprüche der Anleger an den VKI vorgenommen. Nach Abzug aller mit den Verfahren verbundenen Kosten inklusive der Quote für den Prozesskostenfinanzierer FORIS gelangen rund EUR 7 Millionen durch den VKI zur Verteilung an die Anleger. Die Zuweisung einzelner Zahlungen durch den VKI erfolgt sodann gemäss der Vereinbarung zwischen VKI und den Anlegern und bildet keinen Bestandteil der Vergleichsvereinbarung.

«Mit dieser Lösung sind wir sehr zufrieden, weil sie rasch ist und weil der VKI dadurch an die Verbraucher 30% bezogen auf den Differenzschaden auszahlen kann. Im Übrigen sind wir zur Ansicht gelangt, dass die heutige Swiss Life Select-Organisation mit ihrer flachen Hierarchie nicht mehr mit dem früheren AWD-Strukturvertrieb vergleichbar ist», sagt Dr. Josef Kubitschek, Geschäftsführer des VKI.

Im Lichte des Vergleiches wird der Vorwurf der systematischen Fehlberatung nicht aufrechterhalten. Sämtliche im Zuge der «Sammelklage-Verfahren» geltend gemachten Ansprüche der Anleger sind damit abschliessend abgegolten.




Pressekontakt:
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Internet: www.swisslife.com


Über Swiss Life
Die Swiss Life-Gruppe ist ein führender europäischer Anbieter von umfassenden Vorsorge- und Finanzlösungen. In den Kernmärkten Schweiz, Frankreich und Deutschland bietet Swiss Life über eigene Agenten sowie Vertriebspartner wie Makler und Banken ihren Privat- und Firmenkunden eine umfassende und individuelle Beratung sowie eine breite Auswahl an eigenen und Partnerprodukten an.

Die Beraterinnen und Berater von Swiss Life Select, tecis, HORBACH, Proventus und Chase de Vere wählen anhand des Best-Select-Ansatzes die für ihre Kunden passenden Produkte am Markt aus. Swiss Life Asset Managers öffnet institutionellen und privaten Anlegern den Zugang zu Anlage- und Vermögensverwaltungslösungen. Multinationale Unternehmen unterstützt Swiss Life mit Personalvorsorgelösungen und vermögende Privatkunden mit strukturierten Vorsorgeprodukten.

Die Swiss Life Holding AG mit Sitz in Zürich geht auf die 1857 gegründete Schweizerische Rentenanstalt zurück. Die Aktie der Swiss Life Holding AG ist an der SIX Swiss Exchange kotiert (SLHN). Die Swiss Life-Gruppe beschäftigt rund 7000 Mitarbeitende und zählt rund 4500 lizenzierte Finanzberaterinnen und -berater.


Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Diese Publikation enthält spezifische in die Zukunft gerichtete Aussagen, wie etwa Aussagen, die die Begriffe «glauben», «voraussetzen», «erwarten» oder ähnliche Begriffe enthalten. Solche in die Zukunft gerichtete Aussagen können naturgemäss mit bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und weiteren wichtigen Faktoren verbunden sein. Diese können dazu führen, dass die Ergebnisse, Entwicklungen und Erwartungen von Swiss Life deutlich von denjenigen abweichen, die explizit oder implizit in den vorliegenden, zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben werden. Angesichts dieser Ungewissheiten wird der Leser darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen Aussagen lediglich um Prognosen handelt, die nicht überbewertet werden sollten. Weder Swiss Life noch ihre Verwaltungsräte, Geschäftsführer, Führungskräfte, Mitarbeitenden oder externen Berater oder andere Personen, die mit Swiss Life verbunden sind oder in einem anderweitigen Verhältnis zu ihr stehen, geben ausdrückliche oder implizite Zusicherungen oder Gewährleistungen bezüglich der Richtigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Publikation enthaltenen Angaben. Swiss Life und die genannten Personen haften in keinem Fall für Verluste, die sich direkt oder indirekt aus der Weiterverwendung der vorliegenden Angaben ergeben. Ausserdem ist Swiss Life nicht verpflichtet, diese in die Zukunft gerichteten Aussagen zu aktualisieren oder zu verändern oder sie an neue Informationen, zukünftige Ereignisse, Entwicklungen oder Ähnliches anzupassen.


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