Unterstützung für hochwassergeschädigte Betriebe: Knappschaft stundet …

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Unterstützung für hochwassergeschädigte Betriebe: Knappschaft stundet Beiträge – Erlass von Säumniszuschlägen – Aussetzung der Zwangsvollstreckung

19.06.2013

Durch die Hochwasserkatastrophe in Deutschland sind in zahlreichen Bundesländern bereits erhebliche Schäden entstanden; angesichts der nach wie vor anhaltenden Flut ist mit weiteren Schäden zu rechnen. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Menschen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

Durch die Hochwasserkatastrophe in Deutschland sind in zahlreichen Bundesländern bereits erhebliche Schäden entstanden; angesichts der nach wie vor anhaltenden Flut ist mit weiteren Schäden zu rechnen. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Menschen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See muss daher den Geschädigten durch geeignete Maßnahmen entgegen gekommen werden.

Unterstützungsmöglichkeiten für die betroffenen Betriebe

Um den vom Hochwasser betroffenen Betrieben rasch und flexibel zur Seite zu stehen, stunden Rentenversicherung, Krankenversicherung und Minijob-Zentrale auf Antrag den betroffenen Unternehmen bereits fällig gewordene und noch fällig werdende Beiträge – erst einmal für die Monate Mai 2013 bis September 2013. Von der Erhebung von Säumniszuschlägen oder Mahngebühren soll für den vorgenannten Zeitraum abgesehen werden. Von Vollstreckungsmaßnahmen kann bis zum 30. September 2013 bei allen rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Beiträgen abgesehen werden. Ziel ist es, vor allem die kleinen und mittelständigen Unternehmen in der momentan besonders angespannten Situation sowie den nachfolgenden Aufräumarbeiten bestmöglich zu unterstützen.

Hintergrund: Kommt es dazu, dass Beiträge nicht zu einen bestimmten Fälligkeitsdatum gezahlt werden, müssen laut SGB IV grundsätzlich Säumniszuschläge für jeden angefangenen Monat gezahlt werden. Diese können auch, wenn nötig, vollstreckt werden. Diese Vollstreckungsprobleme könnten sich durch die aktuelle Hochwasserlage insbesondere für kleine und mittelständige Unternehmen ergeben.




Pressekontakt:
Dr. Wolfgang Buschfort
- Pressesprecher -
Telefon: 0234 - 304 82050
Fax: 0234- 304 82060
E-Mail: presse@kbs.de


Unternehmen:
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstr. 14/28
44789 Bochum

Internet: http://www.kbs.de/


knappschaft

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