Moratorium 34f und was macht Ihr …

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Moratorium 34f und was macht Ihr VSH Versicherer?

18.06.2013

Aufgrund der Antragsmengen und anderer Umstände hat sich der Gesetzgeber auf Bitten des DIHK dazu entschlossen, ein Moratorium zur Erlaubniserteilung gemäß §34f GewO zu erlassen. Demzufolge können Erlaubnisse für Anträge im vereinfachten Verfahren auch nach dem 01.07.2013 ausgestellt werden.

Aufgrund der Antragsmengen und anderer Umstände hat sich der Gesetzgeber auf Bitten des DIHK dazu entschlossen, ein Moratorium zur Erlaubniserteilung gemäß §34f GewO zu erlassen. Demzufolge können Erlaubnisse für Anträge im vereinfachten Verfahren auch nach dem 01.07.2013 ausgestellt werden. Das zuständige Ministerium hat die Länder dazu angehalten für die Zeit, in der dem Vermittler keine gültige Erlaubnis vorliegt, von Ordnungswidrigkeitsverfahren, Bußgeldern und Untersagungen abzusehen. Die Erlaubnis gemäß §34c GewO für den Bereich Kapitalanlagen erlischt gemäß §157 Abs. 2 GewO mit der bestandskräftigen Erteilung der neuen Erlaubnis (§34f GewO), spätestens jedoch am 01.07.2013.

Die vom Gesetzgeber getroffene Entscheidung begrüßen wir ausdrücklich, merken jedoch dazu an, dass die Konsequenzen nicht bis zum Schluss betrachtet wurden. So ist z. B. der Versicherungsschutz der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in den uns bekannten Fällen zwingend an eine gültige Erlaubnis gekoppelt. Da die alte Erlaubnis wie zuvor beschrieben, am 01.07.2013 erlischt und die neue unter Umständen noch nicht erteilt wurde, ergibt sich hier eine Versicherungslücke.

Das VSH Konzept der AXA-Assist-INVERS
Auf Anfrage der INVERS GmbH und der Assist Assekuranz GmbH beim Risikoträger des Deckungskonzeptes zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung wurde uns kurzfristig mitgeteilt, dass die AXA Versicherung AG in der Zeit, in der der Vermittler noch nicht über eine gültige Erlaubnis verfügt, den Versicherungsschutz aufrecht erhält. Dazu muss der Antragsteller die im Moratorium festgeschriebenen Kriterien erfüllen. Mithin muss es sich um einen Antrag im vereinfachten Verfahren handeln, also mit vorheriger Erlaubnis gemäß §34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und/oder 3 GewO und dieser muss bis spätestens 30.06.2013 vollständig bei der für Sie zuständigen Behörde eingereicht worden sein. Dabei ist auch darauf zu achten, dass die Versicherungsbestätigung in den Antragsunterlagen enthalten ist.

Die INVERS GmbH bietet ihren angeschlossenen Partnern in einem speziellen Deckungskonzept in Zusammenarbeit mit Assist Assekuranz GmbH und der AXA Versicherung AG einen umfangreichen und kostengünstigen Versicherungsschutz für die gesetzlich vorgeschriebene Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung.




Pressekontakt:
Michael Buth
Telefon: 0341 / 5256 - 106
Mobil: 0178 / 8323 - 825
E-Mail: michael.buth@invers-gruppe.de


Unternehmen:
INVERS Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH
Sportplatzweg 15
04178 Leipzig

Internet: www.invers-gruppe.de


Über die INVERS Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH
Die INVERS Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH (INVERS) ist einer der bestandsgrößten Maklerpools Deutschlands im Versicherungs- und Investmentbereich. An dem in Leipzig beheimateten und für seine Transparenz mehrfach ausgezeichneten Maklerpool bestehen weder offene noch verdeckte Beteiligungen von Versicherungs- bzw. Fondsgesellschaften oder sonstigen Unternehmen. INVERS kooperiert ausschließlich mit Versicherungs- und Finanzmaklern. Für diese Makler ist INVERS Markt-Garant wirklicher Unabhängigkeit und idealer Partner für die Bereiche Versicherungen, Investmentfonds und Bausparen. Nähere Informationen zu INVERS erhalten Sie z. B. unter http://www.inverspartner.de.


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