Jung, DMS & Cie.: Moratorium bedeutet …

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Jung, DMS & Cie.: Moratorium bedeutet keine Fristverlängerung für die Beantragung der § 34f GewO-Erlaubnis!

27.06.2013

Keine Fristverlängerung für § 34f GewO-Beantragung, Lediglich Moratorium für die Erlaubniserteilung, Vermittler müssen Eingangsbestätigung ihres § 34f GewO-Antrags bis zum 30.06.2013 vorlegen, Vollständigkeit und Fristwahrung des Antrags müssen der Eingangsbestätigung zu entnehmen sein

  • Keine Fristverlängerung für § 34f GewO-Beantragung
  • Lediglich Moratorium für die Erlaubniserteilung
  • Vermittler müssen Eingangsbestätigung ihres § 34f GewO-Antrags bis zum 30.06.2013 vorlegen
  • Vollständigkeit und Fristwahrung des Antrags müssen der Eingangsbestätigung zu entnehmen sein

Jung, DMS & Cie., der zweitgrößte Maklerpool im deutschsprachigen Raum, nimmt Stellung zur Beantragung der § 34f GewO-Erlaubnis. Entgegen anders lautender Stimmen gibt es keine Fristverlängerung für die § 34f GewO-Beantragung.

Mit Schreiben vom 06.06.2013 hat das Bundeswirtschaftsministerium auf Grund der hohen Antragszahlen auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34f GewO im vereinfachten Verfahren (§ 157 Abs. 2 GewO) lediglich ein Moratorium für diejenigen Fälle angeordnet, in denen der vollständige Antrag einschließlich der notwendigen Unterlagen und der Bestätigung der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bis zum 30.06.2013 bei der zuständigen Erlaubnisbehörde eingegangen sind. Nur solche Vermittler dürfen weiter Tätigkeiten als Investmentvermittler erbringen.

Der Antragsteller muss deshalb insbesondere darauf achten, dass er seinen Unterlagen eine Versicherungsbestätigung für seine Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler beifügt, welche die beantragten Produktkategorien mindestens ab dem 01.07.2013 abdeckt. Durch das Moratorium muss der Inhaber einer „Alterlaubnis“ als Anlagevermittler und/oder -berater keine gewerberechtlichen Sanktionen (Bußgelder, Betriebsschließung) befürchten. Er kann in diesem Fall aus gewerberechtlicher Sicht dann über den 01.07.2013 auch ohne Erlaubnis und Registrierung am Markt tätig bleiben.

Ob der Antragsteller vom vereinfachten Verfahren Gebrauch machen kann, hängt nicht vom Moratorium ab, sondern von der rechtzeitigen Stellung des Antrags. Antragsteller, die bereits Ihre Unterlagen im vereinfachten Verfahren eingereicht haben, müssen somit keine zusätzlichen Nachweise für Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse erbringen.

Das Moratorium war deshalb notwendig geworden, da die bisherige Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GewO a. F. (Anlagevermittlung und -beratung) in jedem Fall mit dem 01.07.2013 erlischt und den Antragsteller somit eine Berufung auf die Alterlaubnis (Bestandsschutz) nicht mehr möglich ist.

„Für unserer Vermittler bedeutet dies, dass uns mindestens die Eingangsbestätigung ihres § 34f GewO-Antrags der Erlaubnisbehörde mit Eingangsdatum spätestens am 30.6.2013 vorliegen muss“, erläutert Dr. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender der Jung, DMS & Cie. AG. „Der Eingangsbestätigung müssen Vollständigkeit und Fristwahrung des Antrags zu entnehmen sein“.




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Ralf Tanzer
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ARAGON MEDIA
Ludwig-Ganghofer-Str. 1
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Internet: www.jungdms.de


Über Jung, DMS & Cie.
Jung, DMS & Cie. ist ein Verbund aus rund 14.800 Poolpartnern in Deutschland sowie 6.900 Vermittlern in Österreich und Osteuropa. Als Vollsortimenter unter den Maklerpools stellt Jung, DMS & Cie. ihren Poolpartnern über 12.000 Produkte von mehr als 1000 Gesellschaften aus den Bereichen Investmentfonds, Versicherungen, Beteiligungen, Managed Futures sowie Finanzierungen und im Haftungsdach der österreichischen Tochter Jung, DMS & Cie. GmbH auch strukturierte Bankprodukte wie beispielsweise Zertifikate oder ETFs zur Verfügung.

Angeschlossene Berater profitieren von modernster Beratungstechnologie, spezialisierten KompetenzCentern und einem erfahrenen Produktmanagement in allen Sparten. Geprüfte Produkte werden in so genannten Masterlisten zusammengefasst, für die Jung, DMS & Cie. die Produkthaftung übernimmt. Mit einem notariell beglaubigten Eigenkapital von über 15 Mio. Euro gehört Jung, DMS & Cie. zu den finanzstärksten Unternehmen im Maklerpoolgeschäft.

Neben erstklassigen Produkten, fairen Vertriebsvereinbarungen und einem profitablen Courtagesystem erhalten Berater eine persönliche Vor-Ort-Betreuung durch regionale Vertriebsleiter. Für administrative Fragen stehen ServiceManager im Backoffice zur Seite. Mit über 200 individualisierbaren Werbemitteln ermöglicht Jung, DMS & Cie. Poolpartnern ein effektives Marketing im eigenen Design.

Detaillierte Informationen des Unternehmens sowie Pressematerialien zum Download finden Sie unter www.jungdms.de/presse bzw. können Sie unter der E-Mail-Adresse im Pressekontakt abfordern.


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