Hochwasserkatastrophe: Sozialversicherung unterstützt betroffene Arbeitgeber
Können Arbeitgeber, die vom Hochwasser betroffen sind, ihre Sozialversicherungsbeiträge aufgrund der Notfallsituation nicht rechtzeitig zahlen, bekommen sie unbürokratische Unterstützung von den Sozialversicherungsträgern. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin mit.
Können Arbeitgeber, die vom Hochwasser betroffen sind, ihre Sozialversicherungsbeiträge aufgrund der Notfallsituation nicht rechtzeitig zahlen, bekommen sie unbürokratische Unterstützung von den Sozialversicherungsträgern. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin mit.Die betroffenen Arbeitgeber können die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für die Monate Mai bis September 2013 bei ihrer Einzugsstelle beantragen. Auf Stundungszinsen wird in diesem Zusammenhang verzichtet. Außerdem werden keine Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben.
In einem entsprechenden Antrag sollte auf die Betroffenheit durch das Hochwasser hingewiesen werden. Als Nachweis reicht etwa eine Bestätigung der Gemeinde, Fotos des Betriebsgebäudes, auf denen die Schäden sichtbar sind, oder eine glaubhafte Erklärung, dass ein Hochwasserschaden eingetreten ist.
Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, beim kostenlosen Servicetelefon unter der Nummer 0800 10004800 oder unter www.deutscherentenversicherung.de im Internet.
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