Hochwasserkatastrophe: Sozialversicherung unterstützt betroffene Arbeitgeber

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Hochwasserkatastrophe: Sozialversicherung unterstützt betroffene Arbeitgeber

20.06.2013

Können Arbeitgeber, die vom Hochwasser betroffen sind, ihre Sozialversicherungsbeiträge aufgrund der Notfallsituation nicht rechtzeitig zahlen, bekommen sie unbürokratische Unterstützung von den Sozialversicherungsträgern. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin mit.

Können Arbeitgeber, die vom Hochwasser betroffen sind, ihre Sozialversicherungsbeiträge aufgrund der Notfallsituation nicht rechtzeitig zahlen, bekommen sie unbürokratische Unterstützung von den Sozialversicherungsträgern. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin mit.

Die betroffenen Arbeitgeber können die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für die Monate Mai bis September 2013 bei ihrer Einzugsstelle beantragen. Auf Stundungszinsen wird in diesem Zusammenhang verzichtet. Außerdem werden keine Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben.

In einem entsprechenden Antrag sollte auf die Betroffenheit durch das Hochwasser hingewiesen werden. Als Nachweis reicht etwa eine Bestätigung der Gemeinde, Fotos des Betriebsgebäudes, auf denen die Schäden sichtbar sind, oder eine glaubhafte Erklärung, dass ein Hochwasserschaden eingetreten ist.

Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, beim kostenlosen Servicetelefon unter der Nummer 0800 10004800 oder unter www.deutscherentenversicherung.de im Internet.




Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Telefon: 030 / 865 - 89178
Fax: 030 / 865 - 27379
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de


Unternehmen:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
Ruhrstraße 2, 10709 Berlin
Postanschrift: 10704 Berlin
Telefon: 030 / 865 - 0
Fax: 030 / 865 - 27240

Internet: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de


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