Änderung der elektronischen Gesundheitskarte in allen Geschäftsstellen - Neuer Service der Knappschaft vermeidet die Ausstellung von neuen Karten
Nachdem die Knappschaft als eine der ersten bundesweit tätigen Krankenkassen die Erstausstattung ihrer Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgeschlossen hat, bietet sie jetzt ihren Kunden einen weiteren Service
Nachdem die Knappschaft als eine der ersten bundesweit tätigen Krankenkassen die Erstausstattung ihrer Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgeschlossen hat, bietet sie jetzt ihren Kunden einen weiteren Service: In den ca. 100 Geschäftsstellen der Knappschaft können die Kunden ihre Gesundheitskarte überprüfen, sich den Inhalt des Kartenchips ausdrucken und Änderungen auf dem Chip der Karte speichern lassen.Direkt auf dem Kartenchip geändert werden kann zum Beispiel ein Wohnortwechsel. Aber auch die Änderung des Status, zum Beispiel wenn ein familienversicherter Kunde in eine eigene Versicherung wechselt, kann direkt auf der Karte vorgenommen werden. Ändert sich der Name eines Kunden, muss allerdings eine neue Karte ausgestellt werden.
Bei dem neuen Service werden alle Datenschutz- und Sicherheitsregeln eingehalten. Der Vorteil: Er vermeidet die unnötige Ausstellung von Folgekarten, beugt Kartenmissbrauch vor und hilft der Knappschaft, ökologisch sinnvoll mit Ressourcen umzugehen.
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