Wer seinen Drahtesel liebt ... - …

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Wer seinen Drahtesel liebt ... - Die richtige Police für Fahrräder

14.05.2013

Jetzt wird wieder kräftig in die Pedale getreten. Und wer ein neues Fahrrad braucht, kauft es jetzt. Ein Profifahrrad, ob Mountainbike, Renn- oder Trekkingrad kostet je nach Marke und Modell nicht selten 1.000 Euro und mehr. Die Radellangfinger freuen sich. Mehr als 1.000 Fahrräder werden täglich in Deutschland gestohlen, die Dunkelziffer liegt weit höher.

Jetzt wird wieder kräftig in die Pedale getreten. Und wer ein neues Fahrrad braucht, kauft es jetzt. Ein Profifahrrad, ob Mountainbike, Renn- oder Trekkingrad kostet je nach Marke und Modell nicht selten 1.000 Euro und mehr. Die Radellangfinger freuen sich. Mehr als 1.000 Fahrräder werden täglich in Deutschland gestohlen, die Dunkelziffer liegt weit höher.

„Wer auf Nummer sicher gehen will“, so Andreas Hackbarth, Schadenverhütungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung in Hamburg, „sollte einerseits auf geeignete Fahrradsicherungen achten und andererseits bei der Wahl des passenden Versicherungsschutzes genau hinsehen.“

Statt der weitverbreiteten Seil- oder Kabelschlösser bieten die hochwertigen Bügel- oder Kettenschlösser deutlich mehr Sicherheit. Außerdem erschwert es den Dieben die Arbeit, wenn der Drahtesel an einem stabilen, fest verankerten Fahrradständer, Laternenmast oder Zaun angeschlossen wird. Weiter rät Hackbarth, dass die Öffnung des Fahrradschlosses nach unten zeigt, um das so genannte „Lockpicking“, eine Aufsperrtechnik zum Öffnen von Schlössern ohne passenden Schlüssel, zu erschweren. Beliebt sind bei den Langfingern auch hochwertige Einzelteile wie Sattel oder Laufräder. So bequem auch Schnellspanner sind, feste Schrauben oder spezielle Sicherungssysteme erschweren Dieben erheblich ihr Handwerk.

Aus der Schadenpraxis weiß Hackbarth, dass viele Diebstähle nachts passieren. Deshalb sollte in dieser Zeit das Zweirad möglichst in einem geschlossenen Raum wie Keller oder Garage abgestellt und zusätzlich mit einem Schloss gesichert werden. Und wenn trotz aller Sicherungsmaßnahmen dennoch das Fahrrad geklaut wird, kann die Hausratversicherung bei den finanziellen Folgen helfen. Doch Hackbarth rät, die Hausratversicherung auf den richtigen Schutz für das Fahrrad hin zu überprüfen.

Leistungen der Hausratversicherung

Fahrräder gehören grundsätzlich zum Hausrat und sind in der Hausratversicherung gegen Diebstahl in den versicherten Räumen, also an dem Ort, der in der Police genannt ist, mitversichert. „Wenn in die Wohnung oder in den zu der Wohnung gehörenden, nur für den Versicherungsnehmer zugänglichen Kellerraum eingebrochen und das Fahrrad gestohlen wurde, ersetzt die Hausratversicherung den Wiederbeschaffungswert“, erläutert Andreas Hackbarth.

Allerdings werden Fahrräder nur selten zu Hause gestohlen, sondern vor allem dann, wenn man unterwegs ist. Besonders beliebt bei Fahrraddieben sind öffentliche Plätze wie Bahnhöfe, Schulen und Universitäten, aber auch Biergärten, Sportplätze und Schwimmbäder. Hier greift die Hausratversicherung nur, wenn die so genannte Fahrradklausel mitversichert wurde. Die maximale Entschädigungshöhe ist dann in der Regel prozentual an die Höhe der Versicherungssumme der Hausratversicherung gekoppelt. Bei der Grundeigentümer-Versicherung können zum Beispiel Fahrräder bis zu 10 Prozent der Hausrat-Gesamtversicherungssumme versichert werden.

Deshalb sollte, wer sein Fahrrad tagsüber oft im Freien abstellt, prüfen, ob sein Vertrag diese Fahrradklausel enthält. Sie lässt sich jederzeit auch nachträglich einschließen. „Voraussetzung für eine Leistung im Falle eines Falles ist allerdings, dass das Rad entsprechend mit einem separatem Schloss gesichert wird. Einfache Rahmenschlösser, die nur die Speichen sperren, sind nicht ausreichend“, betont der Schadensexperte. „Es sollten unbedingt hochwertige Schlösser verwendet werden, mit denen das Fahrrad an einen festen Gegenstand angeschlossen wird. Nicht gesicherte oder unzureichend gesicherte Fahrräder werden bei Diebstahl nicht ersetzt.“

Ältere Verträge enthalten oft noch die so genannte Nachtausschlussklausel. Sie schließt Versicherungsschutz bei Fahrraddiebstahl zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr aus, wenn sich das Fahrrad außerhalb der Wohnung befindet. „Um unnötigen Ärger zu vermeiden, hat die Grundeigentümer-Versicherung diese Einschränkung des Versicherungsschutzes bereits seit einiger Zeit bei aktuellen Verträgen gestrichen und bietet Versicherungsschutz rund um die Uhr“, so Andreas Hackbarth. Wer jedoch einen älteren Vertrag besitzt, sollte unbedingt hierauf seine Hausratversicherung prüfen.

Weitere Informationen zur Hausratversicherung finden Sie auch auf www.grundvers-direkt.de.




Firmenkontakt:
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Tel.: 040 / 37663 - 131
Fax: 040 / 37663 - 98131
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Grundeigentümer-Versicherung VVaG
Große Bäckerstraße 7
20095 Hamburg
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