Hausratversicherung: Wie ist die „Arbeit von …

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Hausratversicherung: Wie ist die „Arbeit von zuhause“ geschützt?

23.05.2013

Das Internet macht Arbeiten von zuhause immer einfacher und immer populärer. Und das nicht nur für Selbstständige, die so das Geld fürs Büro sparen. Selbst Angestellte erledigen zeitweise im „Home-Office“ ihre Aufgaben online in der Privat-Wohnung. Wie sieht es dann mit dem Schutz der Hausratversicherung aus? Die Gothaer Versicherung beantwortet 5 wichtige Fragen.

Das Internet macht Arbeiten von zuhause immer einfacher und immer populärer. Und das nicht nur für Selbstständige, die so das Geld fürs Büro sparen. Selbst Angestellte erledigen zeitweise im „Home-Office“ ihre Aufgaben online in der Privat-Wohnung. Wie sieht es dann mit dem Schutz der Hausratversicherung aus? Die Gothaer Versicherung beantwortet 5 wichtige Fragen.

1. Sind Arbeitsgeräte für den Beruf mitversichert?

„Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder dem Gewerbe dienen“ werden nach den üblichen Bedingungen bei Hausratversicherungen wie sonstiger Hausrat betrachtet, wenn sie in einer ansonsten ganz normalen Wohnung untergebracht sind. Ein Notarzt-Koffer oder das Maniküre-Set einer mobilen Kosmetikerin gehören zum Beispiel dazu.

2. Was gilt für Handels- und Vorführware?

Insbesondere bei älteren Versicherungsbedingungen der Hausratversicherer ist Handels- und Vorführware (z.B. Plastikgeschirr einer Tupperware-Beraterin) meist ausgeschlossen. Bei moderneren Hausratversicherungen sind manchmal Handelsware und Musterkollektionen mitversichert - es gibt jedoch Entschädigungsgrenzen.

3. Macht Arbeitsecke oder Arbeitszimmer einen Unterschied aus?

Eine Arbeitsecke z.B. im Schlafzimmer ist unproblematisch. Wird in der Wohnung oder dem Haus ein Raum aber ausschließlich beruflich genutzt (Arbeitszimmer oder Geschäftsraum), so besteht vor allem bei älteren Verträgen für die Sachen darin oftmals kein Versicherungsschutz per normaler Hausratversicherung.

4. Wie wird Arbeitszimmer von Hausratversicherern definiert?

Wann ein Arbeitszimmer oder Geschäftsraum noch als „Versicherungsort“ mit Versicherungsschutz gilt und wann nicht, haben die Hausratversicherer teils sehr unterschiedlich geregelt. Mal führt Publikumsverkehr zum Ausschluss, mal ein separater Eingang. Es muss mit dem jeweiligen Versicherer geklärt werden, ob das Arbeitszimmer mitversichert ist oder mitversichert werden kann.

5. Was wäre eine Alternative zur Hausratversicherung?

Wenn eine Mitversicherung des Arbeitszimmers (bzw. der Sachen darin) bei der Hausratpolice nicht machbar ist, bleibt der Abschluss einer so genannten Geschäftsinhaltsversicherung, bei der neben Arbeitsgeräten auch Einrichtung sowie Vorräte und Waren abgedeckt sind.




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Webseite: www.gothaer.de


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