Bund der Versicherten warnt: Vorsicht bei …

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Bund der Versicherten warnt: Vorsicht bei Buchungen von Versicherungen über Reisebüros oder Internetportale

03.05.2013

Nach dem langen Winter freuen sich viele Menschen auf die Sommerferien und ihren Jahresurlaub. Im Reisebüro, aber auch immer häufiger im Internet bei Reiseportalen wird das passende Angebot gesucht. Wer seinen Traumurlaub gefunden hat und bucht, sollte auch an die entsprechenden Versicherungen denken. Das ist bequem, aber der Umweg über den Vermittler kann sicherer sein.

Nach dem langen Winter freuen sich viele Menschen auf die Sommerferien und ihren Jahresurlaub. Im Reisebüro, aber auch immer häufiger im Internet bei Reiseportalen wird das passende Angebot gesucht. Wer seinen Traumurlaub gefunden hat und bucht, sollte auch an die entsprechenden Versicherungen denken. Das ist bequem, aber der Umweg über den Vermittler kann sicherer sein.

Nach fünf Jahren automatisches Vertragsende
„Die Auslandsreisekrankenversicherung ist unverzichtbar. Sie übernimmt die Kosten, die eventuell von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) nicht bezahlt werden, wie beispielsweise für eine Heilbehandlung im Ausland sowie den medizinisch notwendigen Rücktransport.“ Darauf weist der Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV) Tobias E. Weissflog hin. „Und auch die Reiserücktrittsversicherung kann gerade für Familien mit Kindern sinnvoll sein, denn sie zahlt, wenn aus wichtigem und unvorhersehbarem Grund eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann und der Reiseveranstalter Stornogebühren fordert.“ Verbraucher, die diese Versicherungen über Internetportale oder ein Reisebüro buchen, sollten unbedingt die Vertragslaufzeit beachten. Denn im Gegensatz zu den Versicherungen, die über den Versicherungsvertreter, Makler oder das Versicherungsunternehmen direkt abgeschlossen werden, enden die Verträge automatisch nach einer Laufzeit von fünf Jahren und verlängern sich darüber hinaus nicht ohne Weiteres von Jahr zu Jahr.

Versäumte Vertragserneuerung kann teuer werden
Neu ist diese Regelung nicht, aber leider bei den Verbrauchern kaum bekannt. Nach der EU-Vermittlerrichtlinie aus dem Jahr 2007 dürfen über andere Dienstleister vermittelte Verträge höchstens für fünf Jahre abgeschlossen werden. Sie enden zwangsläufig nach dieser Zeit und der Verbraucher muss sich aktiv um einen neuen Versicherungsschutz bemühen. Versäumt er die aus Unwissenheit, kann das teuer für ihn werden.

Problematik ergibt sich aus der Gewerbeordnung
Auf Nachfrage erklärt der Bund der Versicherten: „Ein automatisches Ende produktakzessorisch vermittelter Verträge ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz, namentlich der GewO. Der Pressemitteilung liegt die Annahme zugrunde, dass sich die Annexvermittler gewerberechtskonform verhalten und keine Verträge vermitteln, die nicht unter die Privilegierung fallen. Mit Privilegierung ist hier gemeint, dass hier eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht besteht.“ Der BdV verweist auf §34d Versicherungsvermittler, (9)f.

Nicht nur Reiseversicherungen betroffen
Diese Regelung ist nicht nur für Reiseversicherungen relevant. Betroffen sind alle Verbraucher, die eine Brillenversicherung über den Optiker, eine Fahrradversicherung über den Fahrradhändler oder ihre Reifen über den Reifenhändler versichern. Immer endet der Versicherungsschutz, leider meist ohne Hinweis, nach fünf Jahren. Verbraucher, die Ihre Versicherungen also über dritte Dienstleister abgeschlossen haben, sollten prüfen, ob der Versicherungsschutz noch gilt und sich gegebenenfalls neu absichern.

Keine Beratung geschuldet
Außerdem wichtig und gleichermaßen fatal für den Verbraucher: Diese Vermittler schulden keine Beratungs- und Dokumentationspflichten. Hier dürfte das Problem offen zutage treten: Die Verbraucher realisieren im Zweifel gar nicht, dass die vermittelten Verträge nach (spätestens) fünf Jahren enden. Die Vermittler sind nicht verpflichtet, einen entsprechenden Hinweis zu geben.

Wichtiger Hinweis des BdV: Haftpflicht- und Lebensversicherungen sind von dieser Problematik nicht betroffen. Sie dürfen nicht über derartige Vermittler vermittelt werden.




Volker P. Andelfinger

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