Allianz widerspricht der Darstellung des Bund …

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Allianz widerspricht der Darstellung des Bund der Versicherten - Kostenüberschussbeteiligung bei AllianzRiesterRente nicht beanstandet

07.05.2013

Am 29.4.2013 berichteten wir unter der Überschrift „BdV und Verbraucherzentrale Hamburg siegen vor Gericht: Die Riester-Rente der Allianz sei intransparent und diskriminierend, entschied das Landgericht Stuttgart“ über ein aktuelles Urteil. Die Allianz sieht das Ergebnis ganz anders, wie sie mit Pressemitteilung vom 26.4.2013 erläutert. Wir geben den Wortlaut wieder:

Volker P. Andelfinger

Am 29.4.2013 berichteten wir unter der Überschrift „BdV und Verbraucherzentrale Hamburg siegen vor Gericht: Die Riester-Rente der Allianz sei intransparent und diskriminierend, entschied das Landgericht Stuttgart“ über ein aktuelles Urteil. Die Allianz sieht das Ergebnis ganz anders, wie sie mit Pressemitteilung vom 26.4.2013 erläutert. Wir geben den Wortlaut wieder:

Volker P. Andelfinger


Das Landgericht Stuttgart hat am 25.04.2013 im Verfahren der Verbraucherzentrale Hamburg sowie des Bundes der Versicherten (BdV) gegen Allianz Lebeneine Entscheidung getroffen. Die Verbraucherschutzorganisationen bemängelten, dass Allianz Leben Riester-Kunden benachteilige, indem diese erst ab einem Garantiekapital von 40.000 Euro an den Kostenüberschüssen beteiligt würden. Zudem beanstandeten die Kläger, die Informationen, wie die Kostenüberschussbeteiligung erfolge, seien für den Versicherungsnehmer nicht hinreichend transparent.Das Gericht hat den Modus der Kostenüberschussbeteiligung bei der AllianzRiesterRente nicht beanstandet. Wir sehen uns in unserer Auffassung bestätigt,dass unsere Kostenüberschussbeteiligung rechtlich korrekt ist. Die Verbraucherschützer sind mit ihrem Anliegen gescheitert, die von der Allianz geübte Praxisals unrechtmäßig feststellen zu lassen. In seiner Entscheidung hat das Landgericht Stuttgart jedoch die Transparenz der Informationen zur Kostenüberschussbeteiligung bei der Allianz RiesterRente bemängelt und den entsprechenden Passus in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für intransparent erklärt. Diese seien nicht detailliert genug.

Die Auffassung des Gerichts können wir nicht teilen. Die Allianz wird prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart einlegt. Für die Kunden ändert sich durch das Urteil zunächst nichts. Die von der Verbraucherzentrale Hamburg heute ins Spiel gebrachten Zahlen zu den Kunden entgangenen Kostenüberschüssen sind abwegig.

Kostenüberschussbeteiligung muss verursacherorientiert erfolgen
Die Versicherer sind gesetzlich dazu angehalten, Kunden angemessen und verursachungsorientiert an den Überschüssen zu beteiligen (§ 153 Versicherungsvertragsgesetz).Wir erheben Kosten weitgehend im Verhältnis zur Höhe der Beiträge. Kostenüberschüsse entstehen durch Verträge mit überdurchschnittlichem Beitrag. Kunden, die einen unterdurchschnittlichen Beitrag zahlen, werden daher nicht an Kostenüberschüssen beteiligt. Es ist fair und verursachungsgerecht, nur diejenigen Kunden an Kostenüberschüssen zu beteiligen, die auch zu den Überschüssenbeigetragen haben.

In den Versicherungsbedingungen vereinbaren wir die Grundsätze der Überschussbeteiligung mit dem Kunden. In dem vom Gericht beanstandeten Passus der Versicherungsbedingungen wird festgelegt, dass die überschussberechtigten Verträge entsprechend den Vorgaben der Mindestzuführungsverordnung mindestens 50 Prozent des Kostenüberschusses erhalten. Die Versicherungsbedingungen sehen weiter vor, dass der Vertrag gemäß der jährlich deklarierten Überschussanteilsätze eine Kostenüberschussbeteiligung erhalten kann. Die Überschussanteilsätze (und die Kostenüberschussbeteiligung) veröffentlichen wir jährlich im Geschäftsbericht der Allianz Lebensversicherungs-AG und weisen darauf ebenfalls in den Versicherungsbedingungen hin.

Höhe der Kostenüberschüsse wird deutlich überbewertet
Die von der Verbraucherzentrale erhobenen Vorwürfe, wir würden Kunden hunderte Millionen von Euro an Überschusszahlungen vorenthalten – bei einem Durchschnittsvertrag 3.500 Euro – sind in zweierlei Hinsicht falsch: Zum Ersten enthalten wir den Kunden keine Gelder vor, da wir in keinerWeise vom jetzigen Modus der Kostenüberschussbeteiligung profitieren. Ein anderer Modus würde ausschließlich eine andere, weniger verursachungsgerechte Verteilung der Überschüsse im Versichertenkollektiv, nicht jedoch höhere im Kollektiv zu verteilende Kostenüberschüsse bedeuten.

Zum Zweiten trägt die Kostenüberschussbeteiligung nur geringfügig zur gesamten Überschussbeteiligung eines Vertrags bei. Für das Jahr 2013 ist eine gesamteVerzinsung von mindestens 4,2 Prozent sowie für Verträge mit überdurchschnittlichen Beiträgen zusätzlich ein Kostenüberschussanteilsatz von 0,1 Prozent festgelegt. Bei einem 20-jährigen Vertrag mit einem Garantiekapital von 40.000 Euro erhöht sich die Ablaufleistung auf Basis der heutigen Überschussbeteiligungin etwa um 500 Euro.

Wir bedauern, dass Kunden durch solche falschen Vorwürfe bei der Altersvorsorge verunsichert werden.

Stuttgart, 26.04.2013




Kontakt:

Allianz Deutschland AG
Hermann-Josef Knipper
- Leiter Unternehmenskommunikation -
Telefon: +49 89 3800 18166
E-Mail: hermann.knipper@allianz.de

Udo Rössler
Telefon: +49 711 663 2220
E-Mail: udo.roessler@allianz.de

Katrin Wahl
Telefon: +49 711 663 1132
E-Mail: katrin.wahl@allianz.de



Über die Allianz Deutschland AG
Die Allianz Deutschland AG ist in der Schaden- und Unfallversicherung, der Lebensversicherung, der Krankenversicherung und im Bankgeschäft tätig. Ihren rund 19 Millionen Kunden hilft sie, sich gegen Risiken zu schützen und finanzielle Chancen zu nutzen.

Als führender Versicherer in Deutschland bietet die Allianz Deutschland AG umfassende und auf den Bedarf ihrer Kunden zugeschnittene Lösungen rund um Versicherung, Vorsorge und Vermögen aus einer Hand.

Mit über 9.000 Vertretern und rund 30.000 Mitarbeitern erzielt die Allianz Deutschland AG einen Umsatz von mehr als 28 Milliarden Euro und trägt damit ein Viertel zum Gesamtumsatz der Allianz Gruppe bei.


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