HALLESCHE: Neuer Tarif FÖRDERbar für staatlich …

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HALLESCHE: Neuer Tarif FÖRDERbar für staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung

16.04.2013

Ab sofort bietet die HALLESCHE Krankenversicherung eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung. Der Tarif FÖRDERbar erstattet in der Pflegestufe III mindestens 600 €. In den Pflegestufen 0 (Demenz), I und II werden 10 %, 20 % bzw. 30 % der Leistung aus Pflegestufe III erstattet.

Ab sofort bietet die HALLESCHE Krankenversicherung eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung. Der Tarif FÖRDERbar erstattet in der Pflegestufe III mindestens 600 €. In den Pflegestufen 0 (Demenz), I und II werden 10 %, 20 % bzw. 30 % der Leistung aus Pflegestufe III erstattet. Wegen einer Vorerkrankung wird kein Antrag abgelehnt; es wird weder ein Beitragszuschlag erhoben noch ein Leistungsausschluss vereinbart.

Leistungen ab dem ersten Tag möglich Leistungen aus einer staatlich geförderten Pflegeversicherung werden in der Regel frühestens fünf Jahre nach Vertragsabschluss fällig. Die HALLESCHE verzichtet bei Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls auf diese Wartezeit.
Darüber hinaus ist es im Tarif FÖRDERbar möglich, einen generellen Verzicht auf die fünfjährige Wartezeit zu vereinbaren. Dazu bestätigt der Versicherte, dass er nicht an bestimmten, im Antrag erfragten Krankheiten leidet bzw. in den letzten fünf Jahren daran gelitten hat.

Da die Leistung im Tarif FÖRDERbar in der Pflegestufe III auf 600 € begrenzt ist, em­pfiehlt die HALLESCHE über den Pflege-Schutzbrief OLGA die darüber hinaus bestehende Versorgungslücke abzudecken. So sichern sich Versicherte die staatliche Förderung und sorgen ihrem individuellem Bedarf entsprechend für den Pflegefall vor.

Hintergrund zur staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung
Seit Anfang 2013 fördert der Staat die private Pflegezusatzversicherung mit einer monatlichen Zulage von 5 €. Förderberechtigt sind alle Personen mit einer Pflege-Pflichtversicherung, die weder pflegebedürftig sind noch waren und mindestens 18 Jahre alt sind. Um die staatliche Zulage zu erhalten, muss der Eigenbeitrag mindestens 10 € pro Monat betragen.

Weitere Informationen zum Tarif FÖRDERbar:
http://www.vermittlerportal.de/kranken-infoservice-foerderbar




Kontakt:

HALLESCHE
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
Andreas Bernhardt
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
Telefon:  0711 / 6603 - 2922
Telefax:  0711 / 6603 - 2669
E-Mail: presse@hallesche.de
Webseite: www.hallesche.de


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