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Die wichtigsten Leistungseinschlüsse für Handwerker in der Betriebshaftpflichtversicherung

12.04.2013

Für nahezu keine Berufsgruppe ist der Blick ins Kleingedruckte beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung so wichtig wie für Handwerker. Da sie häufig auf fremden Grundstücken oder an fremdem Eigentum arbeiten, ist ihr Risiko Schäden zu verursachen vergleichsweise höher.

Für nahezu keine Berufsgruppe ist der Blick ins Kleingedruckte beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung so wichtig wie für Handwerker. Da sie häufig auf fremden Grundstücken oder an fremdem Eigentum arbeiten, ist ihr Risiko Schäden zu verursachen vergleichsweise höher. "Damit sie im Schadensfall nicht ohne Versicherungsschutz dastehen, sollten Handwerker deswegen in ihrer Betriebshaftpflichtversicherung unbedingt bestimmte Leistungen einschließen, die über den Standardschutz hinausgehen", sagt Hendrik Rennert, Geschäftsführer des Unternehmerportals Finanzchef24.

Die Absicherung des Betriebes beginnt standardmäßig bei der Wahl der Deckungssummen: "Ich empfehle für Personen- und Sachschäden ausschließlich Deckungssummen von drei Millionen Euro aufwärts zu wählen", sagt Rennert. Darüber hinaus kommt es aber vor allem auf die spezifischen Leistungseinschlüsse an, um bei bestimmten Schadensfällen nicht auf den Kosten sitzenzubleiben. Handwerker sollten unbedingt darauf achten, so genannte Tätigkeitsschäden (auch Bearbeitungsschäden genannt) in den Versicherungsschutz einzuschließen. "Tätigkeitsschäden entstehen bei Arbeiten an fremden Sachen, zum Beispiel wenn ein Monteur zur Vorbereitung seiner Arbeit einen Schrank wegrückt und dabei das Parkett zerkratzt", erklärt Rennert.

Einige Versicherer schließen Tätigkeitsschäden aus oder deckeln den Schadensersatz, zum Beispiel auf 100.000 Euro. "Im Idealfall sollten sie dagegen bis zur vollen Höhe der Sachschaden-Deckungssumme mitversichert sein", so Rennert. Auch so genannte Nachbesserungsbegleitschäden sind ein wichtiger Leistungsumfang der Betriebshaftpflicht für Handwerker. Trotz noch so aufmerksamer Arbeit kann es passieren, dass eine Arbeit mangelhaft ausgeführt wird. In diesem Fall sind Handwerker zur Ausbesserung verpflichtet. Ist die mangelhafte Leistung aber schon verbaut - etwa ein leckendes Wasserrohr -, kann es sein, dass zum Beispiel die bereits verflieste Wand aufgebrochen werden muss. Die Kosten, um die Werkleistung zugänglich zu machen und um nach Reparatur den fertigen Zustand der übrigen Leistungen wiederherzustellen, übernimmt die Betriebshaftpflicht. "Allerdings kommt die Versicherung nicht für die Beseitigung des Schadens an sich, in diesem Fall die Reparatur des Rohres, auf", warnt Rennert.

Eine Handwerker-Betriebshaftpflichtversicherung sollte zudem möglichst folgende Leistungen enthalten: Versichert sein sollten auch Be- und Entladeschäden, der Verlust von Schlüsseln, Schäden durch selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie so genannte Allmählichkeitsschäden. Da es häufiger vorkommt, dass Handwerker Subunternehmer beauftragen, sollte auch das so genannte Subunternehmerrisiko abgedeckt sein. "Zu guter Letzt sollten Handwerker ihren Versicherungsschutz einmal pro Jahr überprüfen - Bedürfnisse ändern sich nun mal durch neue Arbeitstechniken oder -schwerpunkte", so Rennert.




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Nils Beste
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Internet: www.finanzchef24.de

Über Finanzchef24
Finanzchef24 ist Deutschlands erstes Finanzportal speziell für Kleinunternehmer und Selbstständige. Das Münchener Unternehmen bietet den bislang umfangreichsten Vergleichsrechner für Gewerbeversicherungen. Mit seiner Hilfe finden Inhaber von über 220 verschiedenen Betriebsarten – vom Bürobetrieb über den Gastronomen bis hin zum Handwerker – aus den Tarifen renommierter Versicherer das für sie günstigste Angebot. Neben Betriebshaftpflicht- und  Geschäftsinhaltsversicherungen lassen sich auf dem unabhängigen Finanzportal auch die Konditionen von Geschäftskonten miteinander vergleichen. Eine kostenlose, persönliche Beratung per Telefon und Chat ergänzen das Online-Angebot unter www.finanzchef24.de

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