BU-Schutz für Beamte: Dienstunfähigkeit kein K.o.-Kriterium

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BU-Schutz für Beamte: Dienstunfähigkeit kein K.o.-Kriterium

09.04.2013

Das  Gerücht hält sich hartnäckig: Optimalen Schutz erhielten Beamte nur, wenn ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eine Dienstunfähigkeitsklausel vorsieht. Versicherungsmakler Helge Kühl hat das Thema unter die Lupe genommen und kommt zu dem Fazit: Die DU-Klausel kann, muss aber nicht vereinbart werden.

Das  Gerücht hält sich hartnäckig: Optimalen Schutz erhielten Beamte nur, wenn ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eine Dienstunfähigkeitsklausel vorsieht. Versicherungsmakler Helge Kühl hat das Thema unter die Lupe genommen und kommt zu dem Fazit: Die DU-Klausel kann, muss aber nicht vereinbart werden.

9. April 2013 - Für Beamte gelten besondere Dienst- und Treuepflichten. Als Gegenleistung verspricht der Dienstherr ein Beschäftigungsverhältnis auf Lebenszeit. Aber nicht immer bietet dieses Versprechen lebenslange Sicherheit. Auch Beamte geraten in die Situation, ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können. In diesem Fall steht ihnen eine Pension zu, die in der Regel auskömmlicher ist als Leistungen, die Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten würden. Trotzdem reicht die Pension oft nicht aus, den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten.

Stolperfallen für Beamte
Rechtsgrundlagen der Beamtenversorgung sind das Beamtenversorgungsgesetz sowie das Bundesbeamtengesetz (BBG). Hier werden unter anderem Voraussetzungen und Umfang der Pension geregelt. Nicht immer sind die Leistungen auskömmlich, so zum Beispiel für Beamte auf Widerruf. Sie werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Beamte auf Probe erhalten nur bei einem Dienstunfall ein Ruhegehalt. Ansonsten werden sie ebenfalls entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Nur Beamte auf Lebenszeit werden bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, sofern sie die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.

Aber auch hier gibt es Stolperfallen, erläutert Versicherungsmakler Helge Kühl. Denn wer anderweitig eingesetzt werden kann, wird nicht in den Ruhestand geschickt. Der Beamte muss nicht einmal zustimmen, sofern das neue Amt zum Bereich desselben Dienstherrn gehört, mindestens dasselbe Endgrundgehalt bietet wie das bisherige Amt und zu erwarten ist, dass er die gesundheitlichen Anforderungen des neuen Amtes erfüllen wird. „Das kann zu Einnahmeausfällen führen, wenn zum Beispiel in der neuen Funktion keine Zuschläge mehr gezahlt werden“, erläutert Kühl. Noch größer ist das Problem, wenn auf Teildienstunfähigkeit entschieden wird. In diesem Fall erhalten Beamte nur anteilige Bezüge. Die Aufnahme einer zusätzlichen  Tätigkeit bleibt ihnen aber möglicherweise verwehrt. Was tun?

Optimaler Schutz für Beamte
Die meisten Beamten werden zwingend auf eine private Zusatzversicherung angewiesen sein. Der Schutz solle mindestens bis zum Endalter von 63 Jahren, besser noch bis 65 oder 67, und in ausreichender Höhe vereinbart werden, rät Helge Kühl. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sehe idealerweise auch eine  Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) vor, so der Versicherungsexperte. Andererseits hat Kühl bei seinen Recherchen festgestellt, dass auch die DU-Klausel nicht nur Vorteile bietet.

Vorteile der DU-Klausel

Attestiert ein amtsärztliches Gutachten Dienstunfähigkeit aus medizinischer Sicht und versetzt der Dienstherr den Beamten in den Ruhestand, muss der Versicherer leisten. Eine eigene, manchmal langwierige und umfassende Leistungsprüfung des Versicherers findet nicht statt.
  • Muss der Versicherer aufgrund eines amtsärztlichen Gutachtens leisten, kann er später (im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsrente) keine Nachprüfung verlangen, solange Versorgungsbezüge gezahlt werden.

Mögliche Nachteile der DU-Klausel

  • Nur sehr wenige Versicherungsunternehmen bieten DU-Klauseln. Damit sinkt die Zahl der infrage kommenden Unternehmen deutlich. Nicht jeder Versicherer, der eine DU-Klausel bietet, zählt zu den leistungsfähigsten Anbietern der Branche.
  • Die meisten der wenigen Anbieter begrenzen die Versicherungsdauer auf ein Endalter von 55 oder 60 Jahren. Statistisch gesehen treten aber die meisten Leistungsfälle erst nach dem 55. Lebensjahr ein. Die Rente wird oft begrenzt (z.B. auf 500 oder 750 Euro im Monat).
  • Einige Anbieter verwehren eine DU-Klausel, falls Risikoausschlüsse oder Beitragszuschläge notwendig werden.

Expertenrat

Wichtig sei, dass dem Vertrag eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit sehr guten Bedingungen zugrunde liege. Idealerweise umfasse der Schutz auch eine DU-Klausel (bei Vollzugsdienstbeamten und Feuerwehrleuten spezielle DU-Klausel), kommentiert Helge Kühl. Sehr gut darüber hinaus sei, wenn auch Leistungen bei Teildienstunfähigkeit erbracht würden. Allerdings sei ein Vertrag nicht schon deshalb gut, weil er eine DU-Klausel biete. Denn das begrenze den Kreis der infrage kommenden Unternehmen stark.

„Im Rahmen unserer Risikovoranfragen für Beamte filtern wir auf Basis der Kundenwünsche zu Laufzeit und Rentenhöhe zunächst Angebote von Berufsunfähigkeitsversicherern mit sehr guten Bedingungen und informieren unsere Mandanten, ob diese eine DU-Klausel anbieten. Sollte keiner der günstigen Versicherer mit sehr guten Bedingungen eine DU-Klausel anbieten, werden wir in der ersten Runde zusätzlich mindestens einen Anbieter mit DU-Klausel berücksichtigen.“

Eine Entscheidung sollten Beamte erst treffen, wenn die Ergebnisse der kostenlosen und unverbindlichen  Risikovoranfrage vorliegt, die Helge Kühl seinen Kunden bietet. Sein Fazit: Die DU-Klausel kann nützlich sein. Aber  sehr gute Versicherungsbedingungen bei Berufsunfähigkeit seien einem mittelmäßigen Schutz auf Basis einer DU-Klausel fast immer überlegen. Weitere nützliche Informationen zu den Themen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit hat Helge Kühl  im Internet unter https://www.buforum24.de zusammengestellt.

Sie sind an einem Interview mit Helge Kühl interessiert? Dann nehmen Sie Kontakt auf unter
Tel. 04346 / 29602 - 00, Fax 04346 / 29602 - 07 oder E-Mail: kuehl@helgekuehl.de


Pressekontakt:

Helge Kühl - Versicherungsmakler
Aschauer Weg 4
24214 Neudorf

Tel.: 04346 / 29602 - 00
Fax: 04346 / 29602 - 07
E-Mail: kuehl@helgekuehl.de


Helge Kühl – Versicherungsmakler
Die Firma Helge Kühl –Versicherungsmakler ist auf Versicherungen bei Berufsunfähigkeit spezialisiert. Bereits 2004 baute Helge Kühl das viel beachtete Internetportal www.buforum24.de auf. Über die Firma Helge Kühl -Versicherungsmakler können Verbraucher anonyme Risikovoranfragen stellen. Damit wird gewährleistet, dass ihre sensiblen persönlichen Daten nicht im „Daten-Dschungel“ der Versicherungswirtschaft landen. Helge Kühl arbeitet für verschiedene Verbraucherschutzorganisationen und ist ein gefragter Experte für die Erstellung von Testberichten (z.B. Öko-Test April 2012). Das Internetportal www.buforum24.de wurde mehrfach von Medien wie Finanztest oder Spiegel online empfohlen.

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