BdV und Verbraucherzentrale Hamburg siegen vor …

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BdV und Verbraucherzentrale Hamburg siegen vor Gericht: Die Riester-Rente der Allianz sei intransparent und diskriminierend, entschied das Landgericht Stuttgart

29.04.2013

Bund der Versicherten und Verbraucherzentrale verklagen Allianz - Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg hatten die Allianz Lebensversicherung aufgefordert, die klassische Riester-Rente in der derzeitigen Form nicht mehr zu vertreiben und sich bei bestehenden Verträgen nicht mehr auf die strittigen Klauseln zu berufen.

Bund der Versicherten und Verbraucherzentrale verklagen Allianz
Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg hatten die Allianz Lebensversicherung aufgefordert, die klassische Riester-Rente in der derzeitigen Form nicht mehr zu vertreiben und sich bei bestehenden Verträgen nicht mehr auf die strittigen Klauseln zu berufen. Denn die Vertragsbedingungen sind nach Auffassung der Verbraucherschützer intransparent, widersprechen dem Versicherungsvertragsgesetz und diskriminieren Ältere, Kinderreiche und Geringverdiener. Außerdem verstoße die Allianz mit ihren Regelungen gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften. Obwohl der Versicherer bereits seit September 2011 von den Vorwürfen wusste, sei er nicht tätig geworden, so der Vorwurf der Verbraucherschützer.


Kunden müssen an Kostenüberschüssen beteiligt werden
Hintergrund des Verfahrens sind die sogenannten Kostenüberschüsse, die das Unternehmen regelmäßig erwirtschaftet und an denen die Kunden zu beteiligen sind. Sie entstehen dadurch, dass der Versicherer erst einmal überhöhte Kosten einkalkuliert, diese dann aber nicht vollständig benötigt und ein so genannter "Kostenüberschuss" entsteht. Bei dem Allianz-Angebot werden aber nur diejenigen an diesen Überschüssen beteiligt, die aus ihren sogenannten Eigenbeiträgen eine Mindestsparsumme von 40.000 Euro erreichen. Das ist bei der Riester-Rente aber besonders für Ältere, Kinderreiche oder Geringverdiener oft schwer möglich. „Vor allem diejenigen, die eigentlich besonders auf die staatlich geförderte Zuschussrente angewiesen sind, hatten also keine Chance diese Kostenüberschüsse zu erhalten“, so Tobias E. Weissflog, Vorstandsvorsitzender des BdV. Bei einem durchschnittlichen Vertrag können das etwa 3.500 Euro sein, die dadurch weniger für die Rente zur Verfügung stehen.

Für Otto Normalverbraucher intransparente Regelung
Weiteres Problem: Nur wer sich durch die Versicherungsbedingungen, die Verbraucherinformationen und die Geschäftsberichte der Allianz Lebensversicherung arbeitet, kann die besonderen Regelungen zur Kostenüberschussbeteiligung überhaupt erkennen. Für einen normalen Verbraucher ist dies unmöglich. Was sich die Allianz hier erlaubte, ist eine besonders krasse Form der Intransparenz“, so Weissflog. Der Verbraucher muss sieben unterschiedliche Textstellen finden, um zu der Erkenntnis zu kommen, dass die in den Versicherungsbedingungen versprochene lediglich 50%ige Beteiligung an den Kostenüberschüssen nur bekommt, wer ein Garantiekapital in Höhe von 40.000 € erreicht.

LG Stuttgart: AVB-Passagen unwirksam
Das LG Stuttgart ist mit den Verbraucherschützern nunmehr der Auffassung, dass die angegriffenen Passagen aus den AVB der Allianz für Riester-Verträge intransparent und daher unwirksam sind. Das Verbot folge auch aus Regelungen des UWG (§§ 3, 5 Abs. 1 Nrn. 1, 3, 8 Abs. 3 Nr. 3), weil nach Einschätzung des Gerichtes über wesentliche Merkmale des Vertrages getäuscht werde.

Ob sich weitere Versicherer ähnlich verhalten und deren AVB ebenfalls unwirksame Passagen gleicher Art enthalten, konnte der BdV aktuell nicht sagen. Für Vermittler heißt das im Sinne der Kunden: genau prüfen!




Volker P. Andelfinger

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