Versicherer folgt der GDV-Empfehlung: Regelung gilt …

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Versicherer folgt der GDV-Empfehlung: Regelung gilt für alle Sparten und Bestands- sowie Neuverträge

13.03.2013

Der Häger Versicherungsverein a.G. hat seine Makler aktuell darüber informiert, dass sowohl Bestands- als auch Neukunden bei Häger nicht von den Auswirkungen des Wohngebäude-Urteils des OLG Celle (Az. 8 U 213/11 vom 10.5.2012) betroffen sind. Das Urteil sieht im Leistungsfall die Beweispflicht beim Versicherungsnehmer, wenn nach einem Versichererwechsel der Zeitpunkt des Schadens nicht eindeutig ermittelt werden kann.

Der Häger Versicherungsverein a.G. hat seine Makler aktuell darüber informiert, dass sowohl Bestands- als auch Neukunden bei Häger nicht von den Auswirkungen des Wohngebäude-Urteils des OLG Celle (Az. 8 U 213/11 vom 10.5.2012) betroffen sind. Das Urteil sieht im Leistungsfall die Beweispflicht beim Versicherungsnehmer, wenn nach einem Versichererwechsel der Zeitpunkt des Schadens nicht eindeutig ermittelt werden kann.

„Wir folgen in diesem Fall klar der Empfehlung des GDV im ‚Handbuch der Sachversicherung‘. Gibt es Zweifel an der zeitlichen Zuordnung des Schadens, legen wir dies nicht zu Lasten unserer Versicherungsnehmer aus“, betont Häger-Vorstand Andreas Vogtschmidt. Kann der Schadenzeitpunkt nicht eindeutig geklärt werden, leistet Häger als gegenwärtiger Versicherer zum Zeitpunkt der Schadenmeldung – Vertrags- und Prämienzahlungsdeckung vorausgesetzt.

Für Häger-Vorstand Andreas Vogtschmidt sollte diese Vorgehensweise eine Selbstverständlichkeit sein. „Unsere Regelung entspricht schlichtweg einer modernen, kunden- und maklerorientierten Geschäftspolitik. Alles andere verunsichert die Kunden und schadet unserer Branche langfristig."

Für Makler bedeutet diese klare Regelung ein hohes Maß an Sicherheit in der Kundenberatung. Das OLG-Urteil sorgte dagegen für weitere Unklarheiten in Sachen Maklerhaftung.

Die Regelung gilt für alle von Häger betriebenen Sparten und für alle bestehenden Verträge sowie für das Neugeschäft.

Kontakt:

Andreas Vogtschmidt
Tel.: 05203 / 9713 - 21
Fax: 05203 / 5758
E-Mail: andreas.vogtschmidt@haeger-versicherungen.de

Häger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Engerstr. 119
33824 Werther
Webseite: www.haeger-versicherungen.de


Über Häger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (a.G.)
Der Häger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (a.G.) ist ein bundesweit tätiger Schaden- und Unfallversicherer, der ausschließlich auf die Zusammenarbeit mit unabhängigen Versicherungsmaklern setzt. Das Unternehmen wurde Mitte des 19. Jahrhunderts als „Privat-Feuerversicherungsverein zu Häger“ gegründet. Aus den traditionellen Wurzeln hat sich ein innovativer Versicherer entwickelt, der sich seine Unabhängigkeit als Verein bewahrt hat. Bei Maklern ist der Häger Versicherungsverein a.G. bekannt für seine unkomplizierte und schnelle Schadenabwicklung, besonders kundenfreundliche Tarife sowie für die direkte, persönliche Kommunikation mit den Sachbearbeitern – beispielsweise durch den Verzicht auf Callcenter.


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