So funktioniert die Rentenanpassung

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So funktioniert die Rentenanpassung

20.03.2013

Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden jeweils zum 1. Juli eines Jahres angepasst. Die Höhe der Rentenanpassung wird von der Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt. Diese Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Berechnet wird die Höhe der Anpassung der Renten auf der Basis der Rentenanpassungsformel im Sozialgesetzbuch. Für die alten und die neuen Bundesländer wird getrennt gerechnet.

Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden jeweils zum 1. Juli eines Jahres angepasst. Die Höhe der Rentenanpassung wird von der Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt. Diese Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Berechnet wird die Höhe der Anpassung der Renten auf der Basis der Rentenanpassungsformel im Sozialgesetzbuch. Für die alten und die neuen Bundesländer wird getrennt gerechnet.

Rentenanpassung orientiert sich an Lohnentwicklung

Nach der Rentenanpassungsformel orientiert sich die Höhe der Anpassung der Renten vor allem an der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland. In den dafür verwendeten Daten des Statistischen Bundesamtes sind auch Verdienste enthalten, für die keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden, wie etwa Bezüge von Beamten oder Verdienste von Arbeitnehmern oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Bestimmend für die Anpassung der Renten sollen letztlich aber nur Verdienste sein, für die Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Um dies zu erreichen, sieht die Rentenanpassungsformel vor, dass die Entwicklung Bruttolöhne aller Arbeitnehmer entsprechend korrigiert wird.

„Riester“- und Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenanpassungsformel

Neben der Bruttolohnentwicklung beeinflussen zwei weitere Faktoren die Höhe der Rentenanpassung. Mit dem „Riester-Faktor“ wird zum einen die Belastung der Versicherten durch ihre Beiträge zur staatlich geförderten, zusätzlichen Altersvorsorge berücksichtigt. Dieser Dämpfungsfaktor wirkt letztmalig bei der Rentenanpassung 2013. Zum anderen wird die Beitragssatzentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Rentenanpassung berücksichtigt. Ein sinkender Beitragssatz wirkt sich positiv, ein steigender Beitragssatz dämpfend auf die Rentenanpassung im Folgejahr aus. Durch den Nachhaltigkeitsfaktor werden Veränderungen im zahlenmäßigen Verhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern berücksichtigt. Nimmt die Zahl der Beitragszahler im Vergleich zur Zahl der Rentner ab, wirkt sich dies bei der Rentenanpassung dämpfend aus. Verändert sich das Verhältnis zugunsten der Beitragszahler, wirkt dies positiv bei der Rentenanpassung.

„Nachholen“ unterbliebener Rentenminderungen

Sofern sich bei Anwendung der Rentenanpassungsformel in einem Jahr rechnerisch eine Minusanpassung ergeben würde, sinken die Renten dennoch nicht. Eine gesetzliche Schutzklausel verhindert dies. Unterbliebene Rentenminderungen werden allerdings in Jahren mit positiven Rentenanpassungen „nachgeholt“. Dazu werden die jeweiligen Rentenerhöhungen so lange maximal bis auf die Hälfte reduziert, bis der Nachholbedarf abgebaut ist. Bei der Rentenanpassung 2013 besteht in den alten Bundesländern noch ein Nachholbedarf aus unterbliebenen Rentenkürzungen, der die Rentenanpassung reduziert. In den neuen Bundesländern ist der Nachholbedarf bereits vollständig abgebaut.


Kontakt:

Dr. Dirk von der Heide
Telefon: 030 865-89178
Telefax: 030 865-27379
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de

Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
Ruhrstraße 2, 10709 Berlin
Postanschrift: 10704 Berlin
Telefon: 030 865-0
Telefax: 030 865-27240

Internet: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de


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