Rauchwarnmelderpflicht und Versicherungsschutz
Zum 1. April 2013 führt die Landesregierung eine Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen ein. Schließlich sterben in Deutschland jährlich bei Wohnungsbränden 400 bis 500 Menschen – ca. 5000 werden schwer verletzt.
„Diese Zahlen sind erschreckend. Trotzdem sind in Nordrhein-Westfalen immer noch ca. zwei Drittel aller Wohnungen ohne Melder“, sagt Ralf Mertens, Brandschutzexperte bei der Westfälischen Provinzial Versicherung. Die Gefahr ist groß – aber für viele nicht präsent. Deshalb empfiehlt die Provinzial schon seit vielen Jahren die Installation von Rauchwarnmeldern.
„Rauchwarnmelder können einen Brand zwar nicht verhindern – aber rechtzeitig vor toxischem Brandrauch warnen und somit Leben retten. Durch den frühzeitigen Alarm erhalten die Betroffenen die nötige Zeit, um sich in Sicherheit zu bringen und schnell die Wohnung / das Haus zu verlassen. Dadurch können ernste gesundheitliche Schäden oder gar Todesfälle verhindert werden“, erläutert Mertens. In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden. Dies ergibt sich nun aus der Landesbauordnung.
Der Brandschutzexperte betont außerdem: „Fehlt ein Rauchwarnmelder oder ist defekt, hat dies bei der Provinzial in der Wohngebäude- und in der Hausratversicherung auch in Zukunft keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz – trotz gesetzlicher Rauchwarnmelderpflicht.“ Das bedeutet, dass ein Brandschaden nicht zu einer Leistungskürzung oder gar zu einer Ablehnung der Schadenzahlungen aufgrund fehlender Rauchwarnmelder führt. „Im Interesse der Bewohner raten wir jedoch dringend dazu, die gesetzlich geforderten Rauchwarnmelder in Wohnungen einzubauen und eine regelmäßige Kontrolle durchzuführen“, so Mertens.
Weitere Informationen stellt die Provinzial unter www.provinzial-rauchmelder.de zur Verfügung.
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