Neue Liste zum Pflege-Bahr - Förderfähige Pflegeversicherungen auf einen Blick
Seit Januar 2013 gibt es die staatlich geförderten privaten Pflegezusatzversicherungen (“Pflege-Bahr”). Bisher haben 18 Versicherungen solche Tarife aufgelegt. Das Fachportal Pflegeversicherung.net hat eine Liste verfügbarer Tarife und deren Leistungen und Besonderheiten erstellt. Dabei handelt es sich um förderfähige Tarife, die mit fünf Euro monatlich vom Staat bezuschusst werden.
Seit Januar 2013 gibt es die staatlich geförderten privaten Pflegezusatzversicherungen (“Pflege-Bahr”). Bisher haben 18 Versicherungen solche Tarife aufgelegt. Das Fachportal Pflegeversicherung.net hat unter http://www.pflegeversicherung.net/pflege-bahr#liste eine Liste verfügbarer Tarife und deren Leistungen und Besonderheiten erstellt. Dabei handelt es sich um förderfähige Tarife, die mit fünf Euro monatlich vom Staat bezuschusst werden.Der Pflege-Bahr soll das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer privaten Pflegevorsorge stärker ins öffentliche Bewusstsein rücken. Grund ist, dass die staatliche Pflegepflichtversicherung nur als Teilversicherung konzipiert ist. Aus diesem Grund müssen Pflegebedürftige einen Großteil der Pflegekosten selbst tragen, sofern keine private Pflegezusatzversicherung besteht. Technisch gesehen handelt es sich beim Pflege-Bahr um private Pflegetagegeldversicherungen, die an bestimmte Auflagen gebunden sind.
Novum der Pflege-Bahr-Tarife ist, dass auch Menschen mit Vorerkrankungen und Chroniker aufgenommen werden (Kontrahierungszwang). Außerdem existiert keine Altersgrenze für den Beginn des Vertrages. Deshalb bietet der Pflege-Bahr für viele Menschen, die in bisherigen Zusatztarifen abgelehnt wurden, eine Möglichkeit die Pflegelücke ein Stück zu schließen. Doch der Kontrahierungszwang bringt auch auch Nachteile mit sich. Denn im Gegenzug, dass auch ältere und kranke Personen mit einem statistisch höheren Pflegerisiko aufgenommen werden können, sind die Leistungen generell begrenzt. So sind die Tarife kalkulatorisch überhaupt tragbar.
Die Folge: Die Pflegekosten lassen sich mit dem Pflege-Bahr nicht gänzlich abdecken. Wer auf Nummer sicher gehen will, der schließt neben dem Pflege-Bahr eine weitere Pflegezusatzversicherung ab. Zahlreiche Versicherungen bieten entsprechende Zusatztarife. Diese sind nicht förderfähig und unterliegen normalen Versicherungsbedingungen, d.h. es ist beispielsweise eine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Für gesunde Personen bedeutet das, dass herkömmliche Pflegetagegeldversicherungen ohne Förderung oft besser geeignet sind, das Pflegerisiko effektiv abzusichern. Hier lohnt es auf jeden Fall, Pflege-Bahr-Tarife und normale Pflegezusatzversicherungen eingehend miteinander zu vergleichen. Wer trotzdem die staatliche Förderung nutzen möchte, sollte eine Kombination aus Pflege-Bahr und weiterer Pflegezusatzversicherung in Betracht ziehen.
Fazit
Obwohl der Pflege-Bahr die Pflegelücke nicht gänzlich schließen kann, ist er für viele Menschen eine sinnvolle Möglichkeit der privaten Vorsorge. Dies gilt insbesondere für Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen oder ihres Alters eine herkömmliche private Pflegeversicherung - wenn überhaupt - nur mit Risikozuschlägen bekommen können. Gesunde und auch junge Menschen sollten sich allein von der staatlichen Förderung nicht blenden lassen und auch leistungsstärkere, nichtgeförderte Tarife vergleichen.
Über Pflegeversicherung.net
www.Pflegeversicherung.net ist ein spezielles Informationsangebot des 1A Verbraucherportal (www.1a.net). Es bietet für Endverbraucher Hintergründe und Wissenswertes rund um die Pflege in Deutschland. Dazu gehören neben Regelungen zur Pflegeversicherung auch das Antragsprozedere und der Umfang für Pflegeleistungen sowie Informationen zur Pflegebedürftigkeit.
Liste Pflege-Bahr
Kontakt:
Albert Gottelt
Tel.: 0381 / 37 56 65 11
Fax: 0381 / 37 56 65 25
E-Mail: a.gottelt@1a.net
1A.NET - Das Verbraucherportal
Grubenstraße 8/9
18055 Rostock
Webseite: www.1a.net