Kostenzuschuss bei Ernährungsberatung
Für Versicherte der Knappschaft übernimmt die Knappschaft in vielen Fällen einen Teil der Kosten für eine professionelle Ernährungsberatung. Da die Ernährung entscheidende Auswirkungen auf die Gesundheit hat, können Krankheiten durch eine gesunde Ernährung verhindert oder auch positiv beeinflusst werden – beispielsweise Stoffwechselerkrankungen, Herz- und Kreislauferkrankungen, Allergien oder auch Adipositas. Ernährungsberatung ist besonders für Personen sinnvoll, deren Erkrankung durch falsche Ernährung verursacht beziehungsweise mitverursacht wurde. Eine Ernährungsumstellung kann hierbei die Therapie unterstützen.
Die Knappschaft beteiligt sich an fünf Terminen für eine Ernährungsberatung mit einem Zuschuss von 35 Euro für die Erstberatung und je 25 Euro für die Folgeberatungen, informiert „tag“, das Kundenmagazin der Knappschaft in seiner neuesten Ausgabe. Der Kostenzuschuss wird von der zuständigen Geschäftsstelle geprüft. Dafür müssen eine ärztliche Verordnung, die Indikation und ein Kostenvoranschlag der Ernährungsberatung vorliegen. In der Regel wird eine Ernährungsberatung als Einzelberatung oder in kleinen Gruppen durchgeführt. Die Berater sind qualifizierte Fachkräfte mit einer staatlich anerkannten Ausbildung im Bereich Ernährung: Dazu gehören ernährungsmedizinische Berater, Diplom-Oecotrophologen, Diätassistenten oder Ärzte mit einem Fortbildungsnachweis auf dem Gebiet der Ernährungsberatung.
Weitere Informationen gibt es bei der Knappschaft am kostenlosen Service-Telefon unter 08000 200 501 außerdem steht das Mitgliedermagazin unter
http://www.knappschaft.de/tag zum Download bereit.
Kontakt:
Dr. Wolfgang Buschfort
- Pressesprecher -
Telefon: 0234 - 304 82050
Telefax: 0234- 304 82060
E-Mail: presse@kbs.de
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
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