John-Rechtsschutzsystem für Makler deckt auch Streitigkeiten …

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John-Rechtsschutzsystem für Makler deckt auch Streitigkeiten mit Versicherern

27.03.2013

Mit dem John-Rechtsschutzsystem bietet das Hamburger Maklerunternehmen den Versicherungsvermittlern ein besonders umfangreiches Paket in der Rechtsschutzversicherung. Risikoträger ist die Auxilia Rechtsschutzversicherung AG. Ein Highlight des Pakets ist der Schutz bei Streitigkeiten mit Versicherern aus der Versicherungsvermittlung.

Mit dem John-Rechtsschutzsystem bietet das Hamburger Maklerunternehmen den Versicherungsvermittlern ein besonders umfangreiches Paket in der Rechtsschutzversicherung. Risikoträger ist die Auxilia Rechtsschutzversicherung AG. Ein Highlight des Pakets ist der Schutz bei Streitigkeiten mit Versicherern aus der Versicherungsvermittlung.

Das John-Rechtsschutzsystem besteht aus einem Spezial-Rechtsschutz für Firmen, Selbstständige und freiberuflich Tätige (§ 28 ARB/2008 inkl. Money-Service+ und Vorsorge-Rechtsschutz gem. Klausel 4) bestehend aus Privat – RS, Berufs – RS, Verkehrs – RS und RS für Eigentümer und Mieter von Gebäuden Wohnungen und Grundstücken. Es wird ergänzt durch einen Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte, Spezial-Straf-Rechtsschutz, welcher bereits bei einem Anfangsverdacht greift, sowie eine Teilausschnitts-Deckung zum Rechtsschutz im Vertrags-und Sachenrecht gem. § 28 ARB/2008 Abs. 4 für Streitigkeiten aus der Vermittlung von Versicherungsverträgen mit Versicherungsunternehmen, Maklerpoolgesellschaften oder Vertriebsgesellschaften, die im Namen von Versicherungsunternehmen tätig sind.

Bei diesem Versicherungspaket handelt es sich demnach um eine Kombination aus Firmen-, Vertrags-und Straf-Rechtsschutzversicherung. Für Vermittler dürfte besonders interessant sein, dass Streitigkeiten mit Versicherern aus der Versicherungsvermittlung gedeckt sind.

Die Versicherungssumme ist im Bereich Firmen-und Strafrecht unbegrenzt, beim Vertragsrecht beträgt sie 100.000  Euro, eine Streitwertbegrenzung im Vertragsrecht gibt es nicht.

Vermittler, die bereits eigene Rechtsschutzversicherungen haben, können bei einem Versichererwechsel für eine Differenzdeckung bis zu 65 % Nachlass erhalten. Eine zeitliche Deckungslücke entsteht bei übergangslosem Versichererwechsel nicht, verspricht der Hamburger Makler.

Das Produktpaket zeigt, dass es der Hans John Versicherungsmakler GmbH nicht nur im Bereich der VS H-Deckung gelingt, die Interessen der Vermittler in entsprechende Versicherungsprodukte umzusetzen.


Volker P. Andelfinger

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