Freiwillige Beiträge sichern Rentenansprüche – Zahlfrist …

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Freiwillige Beiträge sichern Rentenansprüche – Zahlfrist für das Jahr 2012 endet am 2. April 2013

04.03.2013

In diesem Jahr besteht noch bis zum 2. April 2013 die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung rückwirkend für das Jahr 2012 zu zahlen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

In diesem Jahr besteht noch bis zum 2. April 2013 die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung rückwirkend für das Jahr 2012 zu zahlen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen können Wartezeiten erfüllt und Rentenanwartschaften aufrechterhalten oder erhöht werden. Gerade Versicherte, die ihren Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch freiwillige Beiträge sichern, sollten die Frist daher nicht versäumen.

Bei einer nachträglichen Zahlung für das Jahr 2012 kann die Beitragshöhe zwischen dem Mindestbeitrag von 88,20 Euro monatlich und dem Höchstbeitrag von 1.097,60 Euro monatlich frei gewählt werden.

Wer in Deutschland wohnt, hier nicht versicherungspflichtig ist und keine volle Altersrente bezieht, kann sich ab Vollendung des 16. Lebensjahres freiwillig versichern. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim kostenlosen Servicetelefon unter 0800 10004800 oder unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Internet.


Kontakt:

Dr. Dirk von der Heide
Telefon: 030 865-89178
Telefax: 030 865-27379
E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de

Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
Ruhrstraße 2, 10709 Berlin
Postanschrift: 10704 Berlin
Telefon: 030 865-0
Telefax: 030 865-27240

Internet: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de


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