Die Rentenversicherung unter Druck - Vorsorge …

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Die Rentenversicherung unter Druck - Vorsorge durch die vorweggenommene Erbfolge

12.03.2013

Wer privat für das Alter vorsorgen möchte, sollte sich mit der vorweggenommenen Erbfolge befassen. Das bedeutet, man wartet mit der Übertragung von Vermögenswerten auf die nächste Generation nicht bis zum Tod ab, sondern vollzieht den Wechsel schon zu Lebzeiten.

Wer privat für das Alter vorsorgen möchte, sollte sich mit der vorweggenommenen Erbfolge befassen. Das bedeutet, man wartet mit der Übertragung von Vermögenswerten auf die nächste Generation nicht bis zum Tod ab, sondern vollzieht den Wechsel schon zu Lebzeiten.

Die vorweggenommene Erbfolge ist nicht auf bestimmte Vermögensgegenstände beschränkt. Es kann ein Betrieb übertragen werden, aber auch ein Haus sowie Geld oder sonstiges Vermögen. Die Übertragung des Vermögens kann zu ganz erheblichen Steuervorteilen führen. Wer Vermögen schon zu Lebzeiten überträgt, kann dadurch nicht nur seine eigene Altersvorsorge sichern, sondern auch Kinder oder andere nahestehende Personen unterstützen.

Beispielsweise kann man sich als Gegenleistung ein Wohnungs- oder Nießbrauchsrecht sichern, Betreuungs- oder Pflegeleistungen vereinbaren oder eine Rente zahlen lassen.

Wie bei der Auswahl eines Finanzproduktes muss man auch bei der vorweggenommenen Erbfolge sehr sorgfältig vorgehen, um die Gegenleistung zu sichern. So empfiehlt sich z.B. für den Fall, dass die Kinder in finanzielle Not geraten und das Haus gefährdet ist, ein Eintrag im Grundbuch, der eine Rückübertragung ermöglicht. Daneben ist zu prüfen, welche steuerlichen Auswirkungen die Übertragung hat und inwieweit Konsequenzen für die Inanspruchnahme staatlicher Leistungen möglich sind. Wenn man zum Beispiel einem von mehreren Kindern gegen die Übernahme der Pflege Vermögen zuwendet, muss man sich in der Regel Gedanken darüber machen, wie die anderen Kinder jetzt oder später einen Ausgleich erhalten sollen. Häufig geschieht dies über eine Abfindung. Deren Höhe gilt es sorgfältig zu bestimmen, um Streit zu vermeiden.

Anwälte helfen durch fachkundige Beratung dabei, Regelungen zu finden, die alle Beteiligten zufriedenstellen. Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rakko.de.

Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern sie vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.

Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie z. B. die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechtsanwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier.


Kontakt:

Schott Relations Hamburg GmbH
Andrea Zaszczynski
Agentur für Öffentlichkeitsarbeit
Wrangelstraße 111
20253 Hamburg

Telefon: 040 / 41 3270 - 30
Fax: 040 / 41 3270 - 70
Webseite: www.schott-relations-hamburg.de


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