Knappschaft übernimmt Kosten für künstliche Befruchtung
Die Knappschaft erstattet als erste bundesweit tätige gesetzliche Krankenkasse ungewollt kinderlosen Paaren ab sofort 100 Prozent des Eigenanteils für eine künstliche Befruchtung. Sie geht damit deutlich über den geltenden Leistungsrahmen der gesetzlichen Kassen hinaus, der lediglich die Übernahme von 50 Prozent des Eigenanteils vorsieht.
Krankenkasse erstattet ab sofort 100 Prozent des EigenanteilsDie Knappschaft erstattet als erste bundesweit tätige gesetzliche Krankenkasse ungewollt kinderlosen Paaren ab sofort 100 Prozent des Eigenanteils für eine künstliche Befruchtung. Sie geht damit deutlich über den geltenden Leistungsrahmen der gesetzlichen Kassen hinaus, der lediglich die Übernahme von 50 Prozent des Eigenanteils vorsieht.
„Mit dieser Leistungsausweitung wollen wir betroffenen Ehepaaren die oftmals hohen finanziellen Belastungen nehmen, die mit künstlichen Befruchtungsmaßnahmen verbunden sind“, begründet Geschäftsführerin Bettina am Orde die Entscheidung der Knappschaft.
Der Eigenanteil für eine künstliche Befruchtung kann schnell einen fünfstelligen Betrag erreichen und liegt nicht selten bei rund 10.000 Euro. Voraussetzung für die volle Erstattung des Eigenanteils ist, dass beide Ehepartner bei der Knappschaft versichert sind. Weitere Informationen geben alle Geschäftsstellen der Knappschaft, das kostenlose Service-Telefon unter 08000 200 501 sowie die Homepage unter www.knappschaft.de.
Kontakt:
Pressestelle der Knappschaft-Bahn-See
Claudia Müller
Telefon: 0234 - 304 82260
Telefax: 0234- 304 82060
E-Mail: presse@kbs.de
Internet: http://www.knappschaft.de/
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Knappschaft-Bahn-See
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