Neue Rauchwarnmelderpflicht in Bayern – Was …

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Neue Rauchwarnmelderpflicht in Bayern – Was ändert sich für Versicherte?

09.01.2013

Seit 1. Januar 2013 müssen alle Neubauten in Bayern Rauchwarnmelder haben – so die gesetzliche Vorschrift. Vorhandene Wohnungen sind spätestens bis zum
31. Dezember 2017 nachzurüsten. Nach Artikel 46, Absatz 4, der Bayerischen Bauordnung muss in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder installiert sein.

Seit 1. Januar 2013 müssen alle Neubauten in Bayern Rauchwarnmelder haben – so die gesetzliche Vorschrift. Vorhandene Wohnungen sind spätestens bis zum 31. Dezember 2017 nachzurüsten. Nach Artikel 46, Absatz 4, der Bayerischen Bauordnung muss in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder installiert sein.

Versicherungsschutz
Sind keine Rauchwarnmelder vorhanden und führt dies nachweislich zu einer Vergrößerung eines Schadens am Gebäude oder Hausrat, können Versicherungsleistungen aus der Feuerversicherung gekürzt werden. Es empfiehlt sich, Einbau und Wartung der Rauchwarnmelder zu dokumentieren – etwa in Form von Kaufbelegen, Installationsprotokollen oder Rechnungen von Fachfirmen.

Rauchmelder retten Leben
Die Versicherungskammer Bayern rät unabhängig von der Übergangsfrist, bereits heute in vorhandenen Wohnungen Rauchmelder zu installieren. Denn auch wenn der Schaden im Brandfall dann voll ersetzt wird – noch wichtiger ist, dass die Rauchwarnmelder Menschenleben retten können. Insbesondere nachts ist die Gefahr groß, entstehenden Rauch im Schlaf nicht wahrzunehmen. Die „kleinen Lebensretter“ warnen durch einen schrillen Alarmton die Bewohner, so dass sie sich rechtzeitig in Sicherheit bringen und die Feuerwehr verständigen können. Zuverlässige Rauchwarnmelder sind im Elektrofachhandel, bei Sicherheitsunternehmen oder auch in Baumärkten bereits ab 5 Euro erhältlich. Wichtig ist, dass die Geräte geprüft und zertifiziert sind. Beim Kauf sollte auf das CE-Zeichen inklusive Prüfnummer und der Angabe „EN14604“ sowie das VdS-Kennzeichen geachtet werden.


Kontakt:

Isabel Stier
Abteilung für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - 1PR01
Telefon: 089 / 21 60 27 91
Telefax: 089 / 21 60 30 09
E-Mail: isabel.stier@vkb.de

Versicherungskammer Bayern
Maximilianstraße 53
80530 München
E-Mail: presse@vkb.de
Webseite: www.vkb.de


Über den VKB-Konzern
Der VKB-Konzern ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und unter den Top Ten der Erstversicherer. Im Geschäftsjahr 2011 erzielte er Beitragseinnahmen von 6,64 Mrd. Euro. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit. Der VKB-Konzern ist mit dem Zertifikat „Beruf und Familie“ als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet und beschäftigt rund 8.500 Mitarbeiter.

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