Direkte Rezeptabrechnung mit Zytostatika-Apotheken für Versicherte …

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Direkte Rezeptabrechnung mit Zytostatika-Apotheken für Versicherte der HALLESCHE

09.01.2013

Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) und HALLESCHE Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit treffen Vereinbarung – Abläufe für alle zuverlässiger und einfacher

Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) und HALLESCHE Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit treffen Vereinbarung – Abläufe für alle zuverlässiger und einfacher

Die medikamentöse Behandlung von Krebserkrankungen ist meist sehr kostspielig. Um diese Aufwendungen erstattet zu bekommen, müssen privatversicherte Patienten die Rechnungen – oft in Einzelbelegen – bei ihrer Krankenversicherung einreichen. Das belastet zusätzlich zur oftmals schweren Erkrankung.

Dank der Vereinbarung von VZA und HALLESCHE müssen Krebspatienten ihre Medikamente in den 250 VZA-Mitgliedsapotheken nicht mehr vorfinanzieren. Für Versicherte der HALLESCHE und für die Apotheken verringert sich der bürokratische Aufwand; für die Betreuung der Kunden steht mehr Zeit zur Verfügung. Die Direktabrechnung ist für alle Beteiligten zuverlässiger und vereinfacht die Verfahrens- und Zahlungsabläufe.

VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim bezeichnete diese dritte Vereinbarung einer Direktabrechnung zwischen Apotheken und Versicherern als Bestätigung des Modells. Zuvor hat der VZA bereits entsprechende Vereinbarungen mit zwei anderen privaten Krankenversicherern getroffen.

„Die HALLESCHE fühlt sich als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ihren Mitgliedern besonders verpflichtet und möchte Kunden in derart belastender Situation unterstützen“, sagt Wiltrud Pekarek, Mitglied des Vorstands der HALLESCHE Krankenversicherung. „Mit dieser Serviceleistung entlastet die HALLESCHE ihre Versicherten und übernimmt als Gesundheitsdienstleister zusätzlich Verantwortung.“

Weitere Informationen zur Vereinbarung

Die Vereinbarung umfasst parenterale (nicht über den Darm verabreichte) Zubereitungen, unterstützende Arzneimittel (Supportiva) und in diesem Zusammenhang verordnete Hilfsmittel. Diese können erstmals von Apotheken mit der HALLESCHE direkt abgerechnet werden.

Per Formular tritt der Patient seine Erstattungsansprüche an die Zytostatika-Apotheke ab. Die notwendige Datenübermittlung an die Versicherung findet im Rahmen des Arzneimittelrabattgesetzes statt. Die Überweisung des fälligen Beitrags an die Apotheke soll binnen eines Monats erfolgen. Selbstbehalte macht die HALLESCHE bei ihren Versicherten geltend.

Informationen zu

VZA Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker e.V.:
http://www.vza-info.de/

HALLESCHE Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit:
http://www.hallesche.de/


Kontakt:

HALLESCHE
Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
Andreas Bernhardt
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
Telefon:  0711 / 6603 - 2922
Telefax:  0711 / 6603 - 2669
E-Mail: presse@hallesche.de
Webseite: www.hallesche.de


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