Staatliche Förderung für die neue Pflegezusatzversicherung
Ab dem 1. Januar 2013 können Bürger eine staatliche Förderung für eine private Pflegezusatzversicherung in Anspruch nehmen. Es handelt sich dabei um eine Pflegemonatsgeldversicherung. Sie schützt vor Finanzierungslücken bei einer notwendigen Pflegebedürftigkeit.
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Weiterführende Informationen
Musterbedingungen für die geförderte ergänzende Pflegeversicherung (MB/GEPV 2013) §§ 1–26
Udo Siewert