Staatliche Förderung für die neue Pflegezusatzversicherung

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Staatliche Förderung für die neue Pflegezusatzversicherung

14.12.2012

Ab dem 1. Januar 2013 können Bürger eine staatliche Förderung für eine private Pflegezusatzversicherung in Anspruch nehmen. Es handelt sich dabei um eine Pflegemonatsgeldversicherung. Sie schützt vor Finanzierungslücken bei einer notwendigen Pflegebedürftigkeit.

Ab dem 1. Januar 2013 können Bürger eine staatliche Förderung für eine private Pflegezusatzversicherung in Anspruch nehmen. Es handelt sich dabei um eine Pflegemonatsgeldversicherung. Sie schützt vor Finanzierungslücken bei einer notwendigen Pflegebedürftigkeit. Studien zum demografischen Wandel zeigen, dass dies zukünftig eine wachsende Zahl von Menschen betreffen wird.


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Weiterführende Informationen

Musterbedingungen für die geförderte ergänzende Pflegeversicherung (MB/GEPV 2013) §§ 1–26



Udo Siewert

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