Honoraranlageberatungsgesetz mit Schwächen
Der am 5. November 2012 vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegte Referetenentwurf wartet mit deutlichen Schwächen auf und begegnet umfangreichen, auch verfassungsrechtlichen Bedenken. Das geplante Gesetz soll einen gesetzlichen Rahmen für die honorarbasierte Anlageberatung als alternatives Angebot zur provisionsgestützten Anlageberatung und Vermittlung schaffen.
Der am 5. November 2012 vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegte Referetenentwurf wartet mit deutlichen Schwächen auf und begegnet umfangreichen, auch verfassungsrechtlichen Bedenken. Das geplante Gesetz soll einen gesetzlichen Rahmen für die honorarbasierte Anlageberatung als alternatives Angebot zur provisionsgestützten Anlageberatung und Vermittlung schaffen.
Man begrüße zwar grundsätzlich die Vorhaben der Bundesregierung, im Versicherungs- und Finanzbereich ein höheres Qualitätsniveau zu erreichen und die Verbraucher besser zu schützen, so Gabriele Ayx vom Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM ). Jedoch: “Bestehende Begrifflichkeiten und Berufsbilder werden in dem Entwurf vermengt und verwischt und damit die Chance zur Schaffung einheitlicher Begrifflichkeiten im Finanz- und Versicherungssektor vertan ”. Auf weitere einzelne Aspekte wird in einer Stellungnahme eingegangen.