Frust durch Frost? - Nicht für diejenigen, die richtig vorsorgen
Temperaturen unter dem Gefrierpunkt, Schnee, Eis und Glätte: Die erste Kältewelle hat Bayern erreicht. Höchste Zeit, Haus und Wohnung winterfest zu machen und Rohrleitungen vor Frostschäden zu schützen. Die Versicherungskammer Bayern erklärt, wie man Frostschäden vermeiden kann und wie man sich im Schadenfall richtig verhält.
Richtig vorsorgen
Bei Minusgraden können Wasserleitungen in den Hauswänden und im Erdreich gefrieren. Dabei vergrößert sich das Volumen des Wassers um bis zu zehn Prozent. Das halten die Leitungswasserrohre oft nicht aus und platzen unter dem erhöhten Druck. Betroffen sind neben Trinkwasserleitungen auch häufig Heizungsrohre, -kessel oder Boiler. Wenn die gefrorenen und gerissenen Leitungen dann langsam auftauen, sind Wasserschäden vorprogrammiert. „Zu den effektivsten Tipps, die eigenen vier Wände vor Frostschäden zu schützen, zählen ausreichendes Heizen, das Absperren und Entleeren besonders gefährdeter Leitungen sowie eine gute Isolation“, sagt Claudia Scheerer, Pressesprecherin der Versicherungskammer Bayern.
Schaden begrenzen
Ärgerlich nur, wenn man nicht rechtzeitig und richtig vorgesorgt hat – oder die Rohrleitung trotz getroffener Vorsorge platzt. „Aber auch in diesen Fällen kann ein Wasserschaden klein gehalten werden, wenn der Frostschaden rechtzeitig entdeckt wird. Deshalb gilt: Wasserzuleitung absperren und den Hahn öffnen, so dass der Überdruck entweichen kann“, so Claudia Scheerer. Elektrische Geräte, die vom Wasserschaden betroffen sind, sollten nicht ohne Prüfung durch einen Fachmann wieder in Betrieb genommen werden. Außerdem sollte der Raum gut geheizt und regelmäßig belüftet werden, so dass die Leitung komplett auftauen und bereits ausgetretene Feuchtigkeit sich verflüchtigen kann.
Wann zahlt die Versicherung?
Im Schadenfall ist es ratsam, den Versicherer sofort zu informieren und Schäden mit Fotos zu dokumentieren. Schäden an beweglichen Gütern wie Einrichtung, Kleidung oder technischen Geräten ersetzt in der Regel die Hausratversicherung. Für Schäden am Gebäude und an fest damit verbundenen Gegenständen wie Heizungsanlagen oder Sanitärinstallationen kommt die Wohngebäudeversicherung auf. „Das gilt jedoch nur dann, wenn der Versicherte seinen vertraglichen Pflichten nachgekommen ist und es trotz Vorsorgemaßnahmen zum Schaden kam“, betont Claudia Scheerer. Im Jahr 2011 zahlte die Versicherungskammer Bayern rund 100 Mio. Euro für Leitungswasserschäden an ihre Kunden.
Kontakt:
Claudia Scheerer Pressesprecherin Telefon: 089 / 21 60 30 50 Telefax: 089 / 21 60 30 09 Versicherungskammer Bayern Maximilianstraße 53 80530 München E-Mail: presse@vkb.de Webseite: www.vkb.de |
Thomas Bundschuh Stellvertretender Pressesprecher Telefon: 089 / 21 60 17 75 Telefax: 089 / 21 60 30 09 |
Über den VKB-Konzern
Der VKB-Konzern ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und unter den Top Ten der Erstversicherer. Im Geschäftsjahr 2011 erzielte er Beitragseinnahmen von 6,64 Mrd. Euro. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit. Der VKB-Konzern ist mit dem Zertifikat „Beruf und Familie“ als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet und beschäftigt rund 8.500 Mitarbeiter.