ConceptIF AG bietet 34f-Vermittlern individuellen Haftungsschutz
Die Hamburger ConceptIF AG, ein Konzeptentwickler von Versicherungslösungen für unabhängige Finanzdienstleister, bringt zur Einführung des neuen Paragrafen 34f der Gewerbeordnung (GewO) zwei neue Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen (VSH). Denn Finanzanlagenvermittler benötigen ab dem 1. Januar 2013 erstmals eine VSH-Deckung.
Um Vermittler bei ihrer Berufsausübung mit einem geeigneten Versicherungsschutz zu unterstützen, hat die ConceptIF AG ihre VSH-Konzepte um zwei Tarife erweitert, die die Anforderungen der ab dem 1. Januar 2013 geltenden Verordnung für die Finanzanlagenvermittlung erfüllen. Die Neuerungen zur Berufsausübung von Finanzanlagenvermittlern regelt der Paragraf 34f GewO.
ConceptIF kommt mit den Tarifvarianten „Complete“ und „Finance“ in den Markt. Der Unterschied: „Complete“ deckt die Finanzanlagen- und Versicherungsvermittlung nach den Paragrafen 34d und 34f GewO ab, „Finance“ nur die 34f-Vermittlung von Finanzanlagen. Eine Besonderheit beider Tarife ist der geringe Selbstbehalt, der bei 500 Euro liegt. „Der Abschluss von Policen mit höheren Selbstbehalten sollte gut überlegt sein“, meint Jörg Winkler, Vorstand der ConceptIF AG. „Denn sollte es einmal mehrere Schadenersatzforderungen von Kunden an den Vermittler geben, können sich sehr schnell größere Summen aufaddieren.“
Für die Deckung einer Summe von 1,35 Millionen Euro zahlt ein 34f-Vermittler bei ConceptIF einen Jahresbeitrag ab circa 440 Euro. Wer zusätzlich noch Versicherungen anbietet, wird bei dem Complete-Tarif von einer Jahresprämie ab 550 Euro ausgehen können. Die genaue Prämie bemisst sich nach der Höhe der Jahresumsätze. Für einen Prämienaufschlag von rund 100 Euro kann bei beiden Tarifen auch die Immobilien- und Darlehensvermittlung mit eingeschlossen werden.
Winkler betont, dass die neuen ConceptIF-Tarife nicht als Gruppenverträge sondern als individuelle Einzelvertragslösungen angeboten werden. Das sei wichtig, denn eine VSH-Police sollte genau auf die Bedürfnisse des Vermittlers zugeschnitten sein, um Deckungslücken von vornherein zu vermeiden. Außerdem bleibt der Finanzdienstleister bei einer individuellen Vertragslösung in seiner Vermittlungstätigkeit unabhängig und kann sich am gesamten Marktangebot orientieren. Die ConceptIF-VSH-Konzepte decken auch die Vermittlung von Honorartarifen ab.
ConceptIF erleichtert Vermittlern auch beim eigenen Haftungsschutz den Abschluss, indem die Tarife online unter www.conceptif.de/vsh verglichen, kalkuliert und abgeschlossen werden können. Darüber hinaus steht Finanzdienstleistern für den Fall der Fälle juristisches Fachpersonal zur Verfügung, das die Schadenfälle prüft und Vermittler fachkundig berät.
Auch wenn Finanzdienstleister bereits eine VSH-Deckung haben, sollten sie ihren Haftungsschutz dahingehend überprüfen, dass die neuen gesetzlichen Anforderungen abgestimmt auf die Vermittlertätigkeit erfüllt werden. ConceptIF bietet die Erweiterung von bestehenden VSH-Verträgen an. „Ein guter Deckungsschutz ist nicht nur für die Zulassung wichtig, sondern kann im Extremfall über den Fortbestand des Unternehmens entscheiden“, meint Winkler.
Kontakt:
Claudia Kressel
Tel.: 040 / 64 53 83 12
E-Mail: info@kressel-communication.de
Über ConceptIF
Die ConceptIF AG ist ein Konzeptentwickler für exklusive Versicherungslösungen für freie Vertriebspartner. Diese Konzepte werden den angebundenen Vermittlern in der mit den Produktgebern vereinbarten Form exklusiv angeboten. Die Gesellschaft, die im September 1999 gegründet wurde, legt großen Wert auf effiziente Prozesse und eine schnelle Geschäftsabwicklung. Daher unterstützt die ConceptIF AG Vermittler mit Online-Tools und einer webbasierten Plattform, über die das Geschäft verschiedener Versicherer verwaltet wird. Die ConceptIF AG arbeitet mit rund 5.000 Vermittlern zusammen und wickelt monatlich weit über 5.000 Versicherungsvorgänge ab.
Weitere Informationen über die ConceptIF AG finden Sie unter: www.conceptif.de