2013 wird das Jahr der Honorarberatung – Versicherungsmakler und Fondsvermittler sollten frühzeitig Position beziehen
In wenigen Tagen wird ein erstes Gesetz zur Regulierung der Finanz-Honorarberatung verabschiedet. Damit wird die Honorarberatung für offene und geschlossene Fonds in der Gewerbeordnung erstmals eigenständig verankert. In Kürze können Vermittler damit entscheiden, ob sie sich mit dem geschützten Begriff „Honorar-Finanzanlagevermittler“ ...
Eine wahrscheinlich noch gravierendere Auswirkung auf den Vermittlermarkt wird die Pflicht zur Offenlegung von Provisionen haben. Dies ist neben umfassenden Informationspflichten Inhalt des bereits ab 1. Januar geltenden neuen Paragrafen 34f GewO. Eine ähnliche Regelung für den Versicherungsbereich ist in der Versicherungsrichtlinie IMD II vorgesehen.
Mit diesen Maßnahmen will der Gesetzgeber die Honorarberatung in Deutschland als Alternative zur vorherrschenden und vielkritisierten Provisionsvermittlung etablieren.
Was viele nicht wissen: Unabhängige Versicherungsmakler nach § 34d GewO und Finanzanlagenvermittler nach 34c bzw. §34f GewO dürfen bereits heute gegen Honorar beraten und vermitteln. Wie sie dies in ihr bestehendes Geschäftsmodell integrieren und wie sie mit Beratungs- Besorgungs- und Betreuungshonoraren zusätzliche und stabile Einkünfte erzielen, ist Thema der con.fee Seminar-Reihe „ Chance Honorar – Der neue Weg für Makler“. Die Teilnehmer erfahren, dass Honorarberatung wesentlich mehr ist als der Austausch von Provisionen durch Honorare. Sie lernen Dienstleistungen kennen, die nur die Honorarberatung bietet und machen einen entscheidenden Schritt zu ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit.
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Die con.fee AG ist eine der führenden Produkt- und Serviceplattformen für die honorarbasierte Finanzberatung. con.fee unterstützt Versicherungsmakler und unabhängige Finanzberater mit rund 200, zum Teil exklusiven Netto-Produkten und umfangreichen Dienstleistungen rund um die Honorarberatung.