Befriedung im Rechtsstreit zwischen Brandkasse und …

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Befriedung im Rechtsstreit zwischen Brandkasse und VGH

02.11.2012

OVG-Urteile für die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse und die VGH sind rechtskräftig / Brandkasse und VGH reichen sich die Hände zur Befriedung - Die Auseinandersetzung zwischen der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse (OF) und den VGH Versicherungen um das Geschäftsgebiet Ostfriesland und die Rolle der VGH als einer der Träger ...

OVG-Urteile für die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse und die VGH sind rechtskräftig / Brandkasse und VGH reichen sich die Hände zur Befriedung

2. November 2012 - Die Auseinandersetzung zwischen der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse (OF) und den VGH Versicherungen um das Geschäftsgebiet Ostfriesland und die Rolle der VGH als einer der Träger der OF ist endgültig beendet: Die am 30. Juni 2011 verkündeten Urteile des OVG Lüneburg sind durch Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtes rechtskräftig.

Das bedeutet, beide öffentlich-rechtlichen Versicherer dürfen weiterhin Geschäfte in Ostfriesland machen – wenn auch unter veränderten Voraussetzungen. Ostfriesland ist und bleibt das Geschäftsgebiet der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse, mit Ausnahme der Lebensversicherung. In dieser Sparte hat die Provinzial Lebensversicherung, ein Unternehmen der VGH, ebenfalls ein Geschäftsgebiet. Zusätzlich zur Lebensversicherung darf die VGH neben der Ostfriesischen Brandkasse aufgrund historischer Rechte außerdem die Unfall-, Kfz- und Krankenversicherungen anbieten.

Darüber hinaus bestätigte das OVG, dass die VGH neben der Ostfriesischen Landschaft und dem Sparkassenverband Niedersachsen einer der drei Träger der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse ist.

Damit sind die zum Teil seit Jahrzehnten bestehenden unterschiedlichen Rechtsauffassungen zum Geschäftsgebiet und zur Trägerstellung der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse und der VGH, die zu anhaltenden Auseinandersetzungen geführt hatten, geklärt.

Bereits seit Frühjahr 2012 bemühten sich die Vorstände beider Unternehmen um eine gütliche, außergerichtliche Einigung im Sinne der Region und der Versicherten. Im Ergebnis haben beide Seiten am Mittwoch im Anschluss an die Trägerversammlung der Brandkasse einen Vertrag für vertriebliche Zusammenarbeit unter Verantwortung der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse unterzeichnet, um zukünftig ein konstruktives Miteinander zu gewährleisten. Jetzt geht es um die Planung und Klärung der vielen Details und Maßnahmen.

Aus Ostfriesland für Ostfriesland: Diese vertriebliche Zusammenarbeit bedeutet nach jahrelangem Hin und Her eine zusätzliche Stärkung der Region. In diesem Sinne wurde am 31. Oktober seitens aller Beteiligten deutlich, dass man sich jetzt auf die gemeinsame Zukunft freut.


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VGH Versicherungen    
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Schiffgraben 4    
30159 Hannover    

Telefon: 0511 / 362 - 3801 /-3808
Telefax: 0511 / 362 - 2597
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E-Mail: christian.worms@vgh.de
Webseite: www.vgh.de


vgh die_ostfriesische

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