PKV: Vergabe von Spenderorganen unabhängig vom Versichertenstatus
Zu Behauptungen des Grünen-Bundestagsabgeordneten Harald Terpe erklärt der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, Volker Leienbach: „Organtransplantationen für schwerkranke Patienten dürfen nur nach den medizinischen Erfolgsaussichten, nach der Dringlichkeit und nach der Wartezeit zugeteilt werden.
„Organtransplantationen für schwerkranke Patienten dürfen nur nach den medizinischen Erfolgsaussichten, nach der Dringlichkeit und nach der Wartezeit zugeteilt werden. Das ist ein ethischer und rechtlicher Grundkonsens unserer Gesellschaft. Die Rangfolge bei der Vergabe von Spenderorganen hat nichts mit dem Versichertenstatus zu tun – und so soll es auch bleiben.
Ein Abgeordneter der Grünen versucht nun mit einem unzulässigen Vergleich einzelner Stichtags-Daten vom August 2012 mit den GanzjahresSummen von 2011, einen falschen Eindruck zu erwecken. Tatsache ist, dass nach Auskunft der offiziellen europäischen Organ-Vermittlungsstelle Eurotransplant, auf deren Daten sich Herr Terpe beruft, die Sterblichkeit auf der Warteliste für Spenderorgane seit vielen Jahren bei Privatversicherten sogar geringfügig höher ist als bei gesetzlich Versicherten. Schon diese Fakten widerlegen die Spekulationen von Herrn Terpe sowie auch seine Vermutungen über den vermeintlich besseren Gesundheitszustand von Privatversicherten.
Herr Terpe versucht aus durchsichtigen ideologischen Motiven, für Verunsicherung zu sorgen. Das ist angesichts des wichtigen und hochsensiblen Themas der Organspenden nicht verantwortbar. Jedes Jahr sterben in Deutschland etwa 1000 Menschen wegen fehlender Spenderorgane. Vor diesem Hintergrund sollten sich alle Verantwortlichen größte Besonnenheit auferlegen.“
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Über den PKV-Verband
Dem PKV-Verband gehören 43 Unternehmen an, bei denen über 31 Mio. Versicherungen bestehen: Rund 9 Mio. Menschen sind komplett privat krankenversichert, dazu gibt es über 22 Mio. Zusatzversicherungen.