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KVpro.de: Beitragsanpassungen oder Beitragsgarantien in der PKV? Der Verbraucher sollte beides kritisch hinterfragen – reine Prozentwerte sind nicht aussagekräftig

12.09.2012

Im vierten Quartal senden die privaten Krankenversicherer (PKV) ihren Kunden in der Regel die Beitragsrechnungen für das Versicherungsjahr 2013. Vorabberichten zufolge wird es neben preisstabilen Tarifen auch wieder solche mit Beitragserhöhungen geben. Im Fall von steigenden Beiträgen sollten Versicherte dabei nicht gleich über einen Tarif- oder gar einen ...

12.09.2012 - Im vierten Quartal senden die privaten Krankenversicherer (PKV) ihren Kunden in der Regel die Beitragsrechnungen für das Versicherungsjahr 2013. Vorabberichten zufolge wird es neben preisstabilen Tarifen auch wieder solche mit Beitragserhöhungen geben. Im Fall von steigenden Beiträgen sollten Versicherte dabei nicht gleich über einen Tarif- oder gar einen Wechsel ihres Versicherers nachdenken, sondern das Preis-Leistungsverhältnis genauer betrachten und sich auf jeden Fall seriös beraten lassen, rät Gerd Güssler, Geschäftsführer von KVpro.de.

Obwohl derzeit noch keine offiziellen Zahlen vorliegen und es im Zuge der Umstellung auf Unisex-Tarife wohl deutlich weniger Beitragsanpassungen (BAP) geben wird als in den vergangenen Jahren, werden diese wohl auch für 2013 wieder sehr unterschiedlich ausfallen: Während zahlreiche PKV-Produkte nur geringfügig teurer oder sogar günstiger werden sollen, ist auch von einigen Tarifen mit deutlich steigenden Selbstbehalten und Beitragssprüngen im hohen zweistelligen Prozentbereich zu hören. Letzteres dürfte – obwohl die Ausnahme und noch spekulativ – den üblichen medialen Aufschrei nach sich ziehen und als weiterer, vermeintlich eindeutiger Beleg unseriöser Praktiken der PKV-Branche durch die Presse gehen.

„VW-Analyse“ bei Beitragsanpassungen nach oben
Dabei sind Beitragssteigerungen (im Fall der Fälle) nur die Folge wachsender Kosten, die – genau wie in der GKV – ausgeglichen werden müssen. Warum die Kosten in einzelnen Tarifen überproportional zulegen, hängt von vielen Faktoren ab, übrigens auch von solchen, auf die der Versicherer keinen Einfluss hat, wie etwa eine unerwartet hohe Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen durch die Verbraucher oder durch Tarifwechsler, wodurch dem Kollektiv Beitragszahler verloren gehen. Auch die Tatsache, dass ein Versicherer eine prozentual hohe Beitragssteigerung vornimmt, sagt noch nichts über die Qualität des Tarifs aus. Vielmehr sollte der Kunde bzw. dessen Berater die Teuerung erst einmal nach dem VW-Prinzip „von was, wie viel“ analysieren.

Aussagekräftige absolute Zahlen betrachten und vergleichen
Als anschauliches Beispiel dient der Krankenversicherungstarif für Kinder und Jugendliche, NK 4, der Halleschen Krankenversicherung AG. Er soll laut einem Pressebericht zwischen 52 und 65 Prozent teurer werden. Absolut betrachtet geht es um eine Beitragssteigerung von derzeit 24 Euro auf 39 Euro in 2013. Der Selbstbehalt dieses Tarifs liegt bei unverändert 3.000 Euro je Versicherungsjahr.

Stellt man den 39 Euro, die dieser Tarif bei der Halleschen jährlich kostet, den inder GKV anfallenden Kinderbeitrag von 130 Euro gegenüber und betrachtet man die durchschnittlichen Krankheitskosten unter 15-jähriger Kinder, die das Statistische Bundesamt mit 1.504 Euro je Kalenderjahr beziffert, ergibt sich ein anderes Bild. Ein mündiger Bürger bzw. Elternteil kann nun selbst entscheiden, ob er lieber 130 Euro an die GKV zahlt oder 39 Euro in den privaten NK4-Tarif investiert und dafür das Risiko eingeht, eventuell entstehende Krankheitskosten für das Kind bis zu einer Höhe von 3.000 Euro selbst zu tragen. Fallen kaum oder nur geringe Kosten an, kostet die private Lösung monatlich rund 90 Euro weniger. Ergeben sich hohe Krankheitskosten, müssen die Eltern den Selbstbehalt teilweise, einmalig oder sogar auf Dauer alleine schultern.

Stichwort Unisex
Nach höchstrichterlicher Entscheidung dürfen ab dem 21.12.2012 in allen Versicherungssparten, somit auch in der Krankenversicherung, keine Unterschiede mehr bei der Kalkulation der Versicherungsprämie für Männer und Frauen gemacht werden. Unisex ist in diesem Zusammenhang das große Schlagwort.

Die Aktuare der Versicherer sind aktuell dabei, die neuen, für Männer und Frauen künftig identischen Prämien zu kalkulieren, die für alle Vertragsabschlüsse ab dem  21.12.2012 gelten. Zwar hat die Deutsche Aktuarsvereinigung (DAV) den Unternehmen Empfehlungen zum Thema Unisex gegeben, um mit möglichst geringfügigen Änderungen auf die Rechtsverordnung (mit den daraus endgültig berechenbaren Beiträgen) angemessen reagieren zu können. Dennoch kann heute noch niemand seriös vorhersagen, wie die Unisex-Beiträge für PKV-Neukunden ab dem 21.12.2012 in Euro ausfallen werden.

Das Werben mit Beitragsgarantien 2013
Viele Versicherungsunternehmen werben derzeit aktiv mit Beitragsgarantien. KVpro.de-Recherchen zeigen, dass es sich dabei jedoch oftmals nicht um generelle Garantien handelt. Vielmehr beziehen sich die versprochenen stabilen Beiträge nur auf bestimmte Tarife oder Tarifkombinationen oder sie werden nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt.

Der Verbraucher sollte genau hinsehen, für welche Alt-Tarife (Bisex-Tarife) Garantien gegeben werden. Betreffen die Garantien die Bestandskunden und / oder mögliche Neukunden? Auch hier gilt der Grundsatz: VW – von was wie viel! Für welchen Tarif? Für welches Eintrittsalter? Für welches Geschlecht, Kind, Mann, Frau gilt die Beitragsgarantie?

Augen auf, individuell und eigenverantwortlich entscheiden
Welche Lösung für sie die bessere ist, können – wie im zuvor geschilderten Beispiel die Eltern – auch alle anderen Verbraucher individuell für sich entscheiden, allerdings nur, wenn sie zum Kreis derjenigen gehören, denen sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung offensteht. Im System der GKV ist Wahlfreiheit, die mit Selbstverantwortung einhergeht, nicht vorgesehen.

Wer jedoch die Möglichkeit hat, eigenverantwortlich zu entscheiden, sollte dies tun, sich dabei aber nicht von schockierenden Prozentangaben oder auf der anderen Seite von „Werbe- oder Schaufenster-Beitragsgarantien“, die nur auf wenige einzelne Tarife zutreffen, leiten lassen. In jedem Fall sollte eine sorgfältige „VW“-Analyse durchgeführt werden und bei Bedarf, auch mit Hilfe eines sachkundigen, neutralen Beraters, von den zur Verfügung stehenden Optionen (u. a. Tarifwechselrecht nach § 204) Gebrauch gemacht werden.


Kontakt:

Gerd Güssler
Tel.: 0761 / 120 410 – 50
Fax: 0761 / 120 410 – 99
E-Mail: presse@KVpro.de

KVpro.de GmbH
Wentzingerstraße 23
79106 Freiburg i. Br.
Webseite: www.KVpro.de


Über KVpro.de:
KVpro.de ist einer der renommiertesten Informationsdienstleister rund um den deutschen Krankenversicherungsmarkt. Als neutrales Analysehaus sammelt und analysiert KVpro.de seit 2001 die Tarif- und Versicherungsbedingungen privater und gesetzlicher Krankenversicherer und stellt diese Informationen verschiedenen Anwendern zur Verfügung. Hauptzielgruppen sind Makler und Vertriebsgesellschaften, die das softwarebasierte Informationssystem für Tarif- und Leistungsvergleiche in der Kundenberatung und dem Vertrieb einsetzen. Darüber hinaus nutzen private Versicherungsunternehmen den Datenpool für interne Auswertungen, etwa Wettbewerbsvergleiche und Produktanalysen. Ein weiteres „Kundensegment“ bilden Verbraucher und Medien, die an den Ergebnissen der Leistungsvergleiche interessiert sind bzw. darüber berichten.


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