Rente mit 67 - laufen private Police auch länger?
In diesem Jahr hat der Einstieg in die "Rente mit 67" begonnen. Schrittweise wird die Grenze für die Regel-Altersrente von 65 auf 67 Jahre erhöht. Viele Verträge zur privaten Altersvorsorge haben jedoch noch den 65. Geburtstag als Stichtag. Verlängern sich die Policen parallel zur gesetzlichen Rente, wie oft geglaubt wird? Die Gothaer Versicherung klärt auf.
Von Andreas Kunze
In diesem Jahr hat der Einstieg in die "Rente mit 67" begonnen. Schrittweise wird die Grenze für die Regel-Altersrente von 65 auf 67 Jahre erhöht. Viele Verträge zur privaten Altersvorsorge haben jedoch noch den 65. Geburtstag als Stichtag. Verlängern sich die Policen parallel zur gesetzlichen Rente, wie oft geglaubt wird? Die Gothaer Versicherung klärt auf.
Der Geburtsjahrgang 1947 ist der Erste, der von der schrittweisen Erhöhung des Renten-Eintrittsalters betroffen ist. Wer in diesem Jahr 65 wird und seine gesetzliche Rente beantragt, muss einen Monat länger arbeiten. Ein Rentenbezug mit 65 ist selbst mit Abschlag nicht möglich (Ausnahmen u. a. bei langjährig Versicherten). Bei den künftigen Rentner-Jahrgängen steigt die Grenze schrittweise bis zum Jahr 2031 weiter an. Wer 1964 oder später geboren ist, bekommt die Regel-Altersrente erst mit 67.
Das betrifft also bereits viele Endvierziger, die oftmals schon vor 20 Jahren und mehr ihre private Altersvorsorge mit 65 geplant haben. Nur: Von alleine ändern sich die privaten Policen nicht. Eine Kapital-Lebensversicherung, die als Ablauftermin den 65. Geburtstag hat, bleibt von der Reform ebenso unberührt wie die Privatrente, die ab dem 65. Geburtstag erstmals fließen soll. Was also tun? Es gibt verschiedene Möglichkeiten.
Die Kapital-Lebensversicherung: Eine Möglichkeit ist es, den Vertrag unverändert zu lassen. Zwischen Auszahlungstermin und Beginn der gesetzlichen Rente kann das Geld für ein oder zwei Jahre "geparkt" werden und dann zum Beispiel in eine sofort beginnende Privatrente investiert werden. "Die Kapital-Lebensversicherung lässt sich aber auch jahresweise auf einen späteren Ablauftermin umstellen", sagt Johannes Wollenschläger von der Gothaer Versicherung.
Die Folgen seien: "Der längere Beitragszahlungszeitraum und die Überschussanteile bis zum späteren Ablauftermin erhöhen die Auszahlungssumme. Verlängerungen vom Alter 65 oder 66 auf Alter 67 werden sogar steuerlich begünstigt. Das heißt, der Kunde kann hier die Verlängerung zu den ursprünglich geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen vornehmen. So kann z.B. bei Verträgen mit Vertragsabschluss vor dem 1.1.2005 die Ablaufleistung auch im Alter 67 kapitalertragssteuerfrei sein."
Die private Rentenversicherung: Der Rentenbeginn lässt sich ebenfalls so unkompliziert ändern wie der Auszahlungstermin einer Kapital-Lebensversicherung. Ein Vorteil: Die Privatrente erhöht sich allein durch das spätere Renteneintrittsalter. "Die monatliche Rentenzahlung erhöht sich bei einer Verschiebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 um etwa acht Prozent. Die höhere Beitragssumme kann die Rente zusätzlich erhöhen", sagt Johannes Wollenschläger.
Außerdem sinkt der zu versteuernde Anteil der Rente ("Ertragsanteil"). Wer mit 65 oder 66 eine Privatrente bezieht, muss davon 18 Prozent als Einnahmen versteuern, ab dem 67. Lebensjahr sind es noch 17 Prozent. Unter dem Strich bringt eine Verschiebung des Rentenbeginns ein deutliches Plus bei den laufenden Altersbezügen. Die Alternative wäre, den Vertrag unverändert zu lassen. Selbst wer noch nicht "in Rente ist", also noch keine staatliche Rente bezieht, kann sich bereits eine Privatrente auszahlen lassen. Auch das kann je nach Situation sinnvoll sein, etwa wenn zum Ende des Berufslebens die Arbeitszeit reduziert werden soll. Die Privatrente könnte dann die Einkommenseinbuße ausgleichen.
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