Invalidität: Drei Policen, der gleiche Schutz?
Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Schwere-Krankenheiten-Versicherung: Geht es um die Vorsorge für Invalidität, haben die Verbraucher eine verwirrende Vielfalt von Angeboten. Ein typischer Irrtum ist es, die Policen würden mehr oder weniger das Gleiche abdecken. Die Gothaer macht die Unterschiede deutlich.
Von Andreas Kunze
Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Schwere-Krankenheiten-Versicherung: Geht es um die Vorsorge für Invalidität, haben die Verbraucher eine verwirrende Vielfalt von Angeboten. Ein typischer Irrtum ist es, die Policen würden mehr oder weniger das Gleiche abdecken. Die Gothaer macht die Unterschiede deutlich.
Die Unfallversicherung: Der Name sagt es schon eindeutig. Versichert ist das Risiko Unfall, egal ob etwas im Beruf oder im Privatleben passiert. Die Gothaer erläutert dazu: "Haupt-Leistung der Unfallversicherungen ist die Invaliditätsleistung. Sie bietet eine Einmalzahlung, die sich aus der Versicherungssumme und der Höhe der Invalidität errechnet. Entscheidend für die Höhe der Invalidität ist die sogenannte Gliedertaxe. In ihr ist geregelt, wie zum Beispiel der Verlust eines Auges oder eines Daumens als Invaliditätsgrad bewertet wird."
Ein Auge etwa wird meist mit 50 Prozent eingestuft, ein Daumen mit 20 Prozent. Dafür muss das Körperteil nicht unbedingt durch Amputation verloren gehen. Entscheidend ist, ob es noch "funktioniert". Ob die Invalidität Folgen für das Berufsleben hat, spielt keine Rolle (das war bei alten Policen mal anders). Wer durch einen Unfall auf einem Auge erblindet, kann als Sachbearbeiter seinen Job möglicherweise uneingeschränkt weiter ausüben. Die Haupt-Leistung würde trotzdem fällig. Andererseits würde der Augenverlust für einen Piloten das Ende der Karriere bedeuten. Die Unfallversicherung könnte in diesem Fall die finanziellen Einbußen kaum ausgleichen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung: "Sie dient zur Absicherung des Einkommens, wenn der Kunde aufgrund eines Unfalls oder - viel häufiger - aufgrund einer Krankheit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr in der Lage ist, seinen bisherigen Beruf auszuüben", erläutert die Gothaer. "Es muss jeweils anhand der konkreten Berufstätigkeit des Kunden geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit gegeben sind. So kann der Rücken eines Bankkaufmanns mit typischer Bürotätigkeit so stark belastet werden, dass er einen schweren Bandscheibenvorfall erleidet. Wenn der Bankkaufmann deswegen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, da er nur wenige Stunden am Tag sitzen kann und unter ständigen Schmerzen leidet, wird eine Rente gezahlt."
Dread-Disease-Versicherung: Diese Police ist erst seit einigen Jahren auf dem deutschen Markt und hat ihren Ursprung in den USA. Dread Disease heißt: schwere Krankheiten. Die Haupt-Leistung, eine Einmalzahlung, ist daran geknüpft, dass eine der im Vertrag genannten schweren Krankheiten ärztlich bescheinigt wird, etwa Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs oder Parkinson. Anders als in der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es also auf die Diagnose an und nicht darauf, wie sehr die Berufsausübung beeinträchtigt wird. Aufgrund der Einmalzahlung ist es im Fall des Falles möglich, das Zuhause umzubauen oder auch um zum Beispiel das Auto umzurüsten, um trotz einer Behinderung am Leben teilhaben zu können.
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