Home-Office: Was die Hausrat-Versicherung abdeckt

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Home-Office: Was die Hausrat-Versicherung abdeckt

24.07.2012

Ob als Nebenberuf oder Start in die Selbstständigkeit: Manches Unternehmen beginnt ganz bescheiden in den eigenen vier Wänden. Selbst Angestellte machen immer öfter "Home-Office" und erledigen zeitweise ihre Aufgaben per Internet in der Privat-Wohnung. Wie es dann mit dem Schutz der Hausratversicherung aussieht, ist vielen unklar. Die Gothaer Versicherung klärt auf.

Home-Office: Was die Hausrat-Versicherung abdeckt

Von Andreas Kunze

Ob als Nebenberuf oder Start in die Selbstständigkeit: Manches Unternehmen beginnt ganz bescheiden in den eigenen vier Wänden. Selbst Angestellte machen immer öfter "Home-Office" und erledigen zeitweise ihre Aufgaben per Internet in der Privat-Wohnung. Wie es dann mit dem Schutz der Hausratversicherung aussieht, ist vielen unklar. Die Gothaer Versicherung klärt auf.

Ob Nagelstudio, Nachhilfe-Unterricht oder Vertrieb von Kosmetika und Plastikgeschirr. Es muss nicht sofort das eigene Büro sein - wenn der Vermieter mitspielt, dann lässt sich auch von zu Hause aus Geld verdienen. Aber beim "Home-Office" sollte auf den Versicherungsschutz geachtet werden. Anders als vielfach vermutet, können im Ernstfall, etwa bei einem Brand, nicht nur dann Schwierigkeiten auftauchen, wenn ein Arbeitszimmer besteht. Dazu zwei Szenarien des "Home-Office".

Ohne Arbeitszimmer: Im Schlafzimmer hat sich der Versicherungskunde eine Arbeitsecke eingerichtet mit Computer, Drucker und ein paar Aktenordnern. Das reicht für die nebenberufliche Tätigkeit als Dozent. Die Folgen für die Hausratversicherung: Es wäre nach den üblichen Bedingungen alles problemlos mitversichert. Denn "Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder dem Gewerbe dienen" werden wie sonstiger Hausrat betrachtet.

Die Kfz-Kaskoversicherung: Kritischer sieht es möglicherweise mit dem Schaden am eigenen Wagen aus. Eine Vollkasko-Versicherung deckt zwar selbst verschuldete Schäden ab, bei "grober Fahrlässigkeit" kann die Regulierung jedoch ganz oder teilweise verweigert werden - abhängig vom Verschulden des Kunden.

Wenn Ware zuhause lagert
"Auch ein Notarzt-Koffer oder das Maniküre-Set einer mobilen Kosmetikerin gehört dazu", sagt Martina Susenberger von der Gothaer Versicherung. "Der Versicherungskunde sollte aber prüfen, ob nach Neuanschaffungen die Versicherungssumme noch ausreicht." Problematisch kann es werden bei Handels- und Vorführware. Solche Sachen sind insbesondere bei älteren Versicherungsbedingungen meist ausgeschlossen. Das würde zum Beispiel eine Tupperware-Beraterin betreffen, die in der Wohnung Plastikgeschirr aufbewahrt, das sie verkaufen will. Bei moderneren Hausratversicherungen sind oftmals Handelsware und Musterkollektionen mitversichert - der Versicherungskunde sollte aber auf die Entschädigungsgrenzen achten.

Mit Arbeitszimmer (oder Geschäftsraum): Wird in der Wohnung oder dem Haus ein Raum ausschließlich beruflich genutzt, so besteht vor allem bei älteren Verträgen für die Sachen darin oftmals kein Versicherungsschutz per normaler Hausratversicherung. Das kann etwa bei einem Brand bitter sein, wenn dann zum Beispiel Computer im "Home-Office" nicht ersetzt werden.

Wann ein Arbeitszimmer oder Geschäftsraum noch als "Versicherungsort" mit Versicherungsschutz gilt und wann nicht, haben die Hausrat-Versicherer teilweise sehr unterschiedlich geregelt. Mal führt Publikumsverkehr zum Ausschluss, mal ein separater Eingang. Martina Susenberger rät daher: "Sprechen Sie wegen des Arbeitszimmers mit dem Versicherer. Mitunter ist eine Mitversicherung bei der Hausratpolice machbar, ansonsten bleibt der Abschluss einer sogenannten Geschäftsinhaltsversicherung."


Kontakt:
Gothaer Konzern
Dr. Klemens Surmann
- Presse und Unternehmenskommunikation -

Gothaer Allee 1
50969 Köln
Telefon: 0221 / 308 - 34543
Telefax: 0221 / 308 - 34530
E-Mail: klemens_surmann@gothaer.de
Webseite: www.gothaer.de


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Andreas Kunze
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Fürstenwall 228
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 58 00 56 090
Fax: 0211 / 58 00 56 099
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