Sollen Versicherungs- und Finanzmakler für den …

Sollen Versicherungs- und Finanzmakler für den Phoenixbetrug zahlen?

18.04.2012

AfW: „Nein, absurd!“ - Unabhängige Finanzdienstleister – Versicherungsmakler, Anlagevermittler, Finanzmakler – erlebten und erleben die Regulierung ihres Berufsstandes durch den Gesetzgeber. Es wurden neue Paragrafen in die Gewerbeordnung hierfür eingefügt - der § 34 d und der § 34 f GewO. Berufszulassungs- und -ausübungsregeln wurden unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes eingeführt.

AfW: „Nein, absurd!“

Unabhängige Finanzdienstleister – Versicherungsmakler, Anlagevermittler, Finanzmakler – erlebten und erleben die Regulierung ihres Berufsstandes durch den Gesetzgeber. Es wurden neue Paragrafen in die Gewerbeordnung hierfür eingefügt - der § 34 d und der § 34 f GewO. Berufszulassungs- und –ausübungsregeln wurden unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes eingeführt.

Dies erfordert viele Änderungen im Arbeitsablauf und sorgt zudem auch für höhere Kosten und mehr Bürokratie. Als wenn das alles nicht schon genug wäre, wird nun teilweise gefordert, dass alle unabhängigen Finanzdienstleister Zwangsmitglieder in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) werden sollen. Unter anderem wird diese Forderung vom Verband unabhängiger Vermögenswalter (VUV) aufgestellt. Aber auch der derzeitige Entwurf für eine Überarbeitung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) der EU-Kommission sieht ähnliches vor.

Zur Erinnerung: Die EdW ist seit dem Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH im Jahr 2005 quasi selbst pleite. Es gab einen von Kriminellen verursachten Großschaden in Höhe von ca. 500 Mio. Euro, der die EdW nach betriebswirtschaftlichen Maßstäben in die Insolvenz getrieben hätte. Die EdW wird nur noch dank Darlehen des Bundes und einem zumindest ursprünglich verfassungswidrigem Beitragssystem, nach welchem den angeschlossenen Zwangsmitgliedern fast willkürlich Zusatzbeträge aufgezwungen werden können, künstlich am Leben gehalten. Nach Ansicht des AfW hat es der Gesetzgeber bisher sehenden Auges versäumt, die EdW überlebensfähig aber auch gerecht und risikoadäquat einzurichten.

norman_wirth1„Der absurden Forderung des VUV, alle Gewerbetreibenden mit einer Zulassung nach § 34 c GewO - bald nach § 34 f GewO - zwangsweise in das scheintote EdW-System einzahlen zu lassen, stellt sich der AfW ausdrücklich entgegen. Hierfür gibt es keine sinnvolle Rechtfertigung.“ so der geschäftsführende Vorstand des AfW, Rechtsanwalt Norman Wirth. „Wenn der VUV meint, dass das Problem mit der chronisch unterfinanzierten Entschädigungseinrichtung nachhaltig gelöst werden muss und dies durch eine Einbeziehung der 34c-, bald 34f-Berater erfolgen soll, gibt es hierauf nur eine Antwort: Mit uns nicht! Schritt für Schritt wird den unabhängigen Finanzdienstleistern durch zusätzliche Regularien und Kosten die Existenzgrundlage entzogen.

Wer ein Interesse daran hat, dass auch in 3, 5 oder 10 Jahren die Verbraucher noch banken- und versicherungsgesellschaftsunabhängig beraten werden, sollte dringend gegen derartige Pläne und Forderungen seine Stimme erheben!“

Der AfW fordert zudem grundsätzlich in Frage zu stellen, warum Selbständige und Unternehmen, die korrekt und verbraucherorientiert für ihre Kunden arbeiten, für die kriminelle Energie Einzelner einstehen müssen, wie dies bei Phoenix der Fall ist.


Kontakt:

AfW - Bundesverband
Finanzdienstleistung e.V.
Ackerstr. 3
10115 Berlin

Tel.: 030 / 20 45 44 03
Fax: 030 / 20 63 47 59
E-Mail: office@afw-verband.de
Webseite: www.afw-verband.de


Über den AfW:
Der AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister. Er vertritt die Interessen von über 30.000 Finanzdienstleistern in mehr als 1.400 Mitgliedsunternehmen sowie eine ständig wachsende Anzahl von Fördermitgliedern. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute.


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