Rauchmelderpflicht und Versicherungsschutz - ein Problem?

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Rauchmelderpflicht und Versicherungsschutz - ein Problem?

09.04.2012

Brand- oder Rauchmelder retten Leben - da gibt es keinen Zweifel. Trotzdem haben die wenigsten Privathaushalte in Deutschland diese Geräte in ausreichender Qualität und Zahl  installiert. Schätzungen gehen zum Teil von nur 10 Prozent der Haushalte aus, die versorgt sind. Die Folgen für Hausbesitzer werden unterschiedlich eingeschätzt.

Brand- oder Rauchmelder retten Leben - da gibt es keinen Zweifel. Trotzdem haben die wenigsten Privathaushalte in Deutschland diese Geräte in ausreichender Qualität und Zahl  installiert. Schätzungen gehen zum Teil von nur 10 Prozent der Haushalte aus, die versorgt sind. Die Folgen für Hausbesitzer werden unterschiedlich eingeschätzt. Eine unübersichtliche Lage, die noch dadurch verschärft wird, dass es keine länderübergreifende gesetzliche Regelung gibt.

Das Forum Brandrauchprävention - Mitglieder des Forums sind führende Dachverbände der Feuerwehr, der Schornsteinfeger, der Versicherungswirtschaft und der Industrie sowie Hersteller und Dienstleister - hat auf seinen Internetseiten alle relevanten Informationen zum Thema Rauchmelder zusammengestellt. Darunter auch die uneinheitlichen Regelungen der Bundesländer. Maßgeblich ist hier zunächst einmal das Baurecht. Eine einheitliche Regelung für die gesamte Bundesrepublik gibt es nicht. Als ob Brandgase nicht überall gleich tödlich wären. Nach statistischen Zahlen sterben in Deutschland jedes Jahr ca. 600 Personen bei Wohnungsbränden, davon über 50 % durch Rauchvergiftungen. Im Saarland besteht die Brandmelder-Pflicht zum Beispiel nicht für Altbauten. Und manche Bundesländer - Berlin und auch Brandenburg gehören dazu - verzichten auf die Rauchmelderpflicht gänzlich. Hessen schreibt eine Nachrüstpflicht bis Ende 2014 vor, in Rheinland-Pfalz endet die Frist im Juli 2012.

Und auch bei den Folgen besteht keine einhellige Meinung. Michael Stegemann schreibt in seinem Beitrag auf eKritik.de, die Nichteinhaltung der Pflicht zur Installation von Brandmeldern könne „verheerende Folgen“ für den Hausbesitzer haben. Konkret: „Zum einen stellt dies eine baurechtliche Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Nachrüstauflage verbunden werden kann. Im schlimmsten Fall wird das Bauamt eine Ersatzvornahme einleiten und damit unmittelbaren Zwang ausüben. Weiterhin verliert der Eigentümer oder Mieter den Versicherungsschutz, wenn ein Brandfall eintritt. Zivilrechtliche Ansprüche aufgrund von Mitverschulden sind ebenso wenig ausgeschlossen, wie strafrechtliche Konsequenzen, wenn bei einem Brand Menschen zu Schaden kommen.“

Ob es zu nachteiligen Auswirkungen gerade im Zusammenhang mit Versicherungsschutz kommt, erklärt Rechtsanwalt Norman Wirth, Wirth Rechtsanwälte in Berlin, so: „Zu unterscheiden ist wohl zwischen Altverträgen (vor der Einführung der Pflicht Rauchmelder zu installieren) und Neuverträgen (danach).

Bei Altverträgen sehe ich keine Chance der Versicherungen aus der vertraglichen Pflicht zu kommen, nur weil kein Rauchmelder installiert war. Entscheidend wäre, ob die Installation von Rauchmeldern eine sogenannte Obliegenheit im Rahmen des Versicherungsvertrages ist oder nicht. Mir ist bisher eine solche grundsätzliche Obliegenheit nicht bekannt. Sollte die Obliegenheit (vertragliche Pflicht) des Kunden, einen Rauchmelder installiert zu haben, nicht vereinbart gewesen sein, so kann die Versicherung auch nicht leistungsfrei werden. Sollte die Versicherung diese Pflicht nachträglich in den Vertrag einschließen wollen, geht dies nur über eine einvernehmliche Vertragsänderung. Eine einseitige Vertragsänderung, nach dem Motto: „Lieber Kunde, ab morgen müssen gemäß unseres Vertrages Rauchmelder installiert sein, sonst zahlen wir nicht bei Brandschäden“, geht nicht. Ist der Kunde mit einer solchen Vertragsänderung nicht einverstanden, bliebe der Versicherung nur die Möglichkeit, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Den Vorwurf der Fahrlässigkeit kann die Versicherung sicherlich auch nicht machen. Es ist ja keine Gefahrerhöhung entstanden. Das Gebäude oder die Wohnung wurde schließlich auch ohne Rauchmelder versichert.

Bei Neuverträgen wäre den Versicherern zu empfehlen, die Rauchmelderpflicht mit aufzunehmen aber auch gleichzeitig die Kunden hierauf explizit hinzuweisen. Wenn sie das nicht tun, gilt wohl auch das zu den Altverträgen gesagte.“

Keine Probleme, ob mit Behörden, dem Strafrecht oder mit Versicherern, haben alle diejenigen Haushalte, die einfach generell und ohne gesetzliche Regelungen vernünftig handeln - und qualitativ hochwertige Brand- bzw. Rauchmelder installieren. Sie sind preiswert und auf jeden Fall ihren Preis wert. Wer will schon die Todesfallstatistik infolge Bränden bereichern.


Volker P. Andelfinger

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