Oft vergessen – Versicherungsschutz bei Demenz
Wer im Falle einer Demenzerkrankung wirklich abgesichert sein möchte, der muss privat vorsorgen und dabei genau auf die Leistungen schauen. Das haben aktuell die Analysten von MORGEN & MORGEN getan. „Gerade bei der Absicherung von demenzbedingter Pflegebedürftigkeit geht die Schere weit auf, mehr als die Hälfte der Pflegetagegeldabsicherungen leisten beispielsweise gar nicht bei Demenz.
19.04.2012 - Wer im Falle einer Demenzerkrankung wirklich abgesichert sein möchte, der muss privat vorsorgen und dabei genau auf die Leistungen schauen. Das haben aktuell die Analysten von MORGEN & MORGEN getan. „Gerade bei der Absicherung von demenzbedingter Pflegebedürftigkeit geht die Schere weit auf, mehr als die Hälfte der Pflegetagegeldabsicherungen leisten beispielsweise gar nicht bei Demenz. Pflegerententarife leisten hingegen in der Regel schon“ so Stephan Schinnenburg, Geschäftsführer von MORGEN & MORGEN. Das unabhängige Analysehaus hat sowohl die Pflegetagegeldtarife als auch die Pflegerententarife im Rahmen der M&M Ratings untersucht.
„Drei Dinge sind bei der Beurteilung eines Pflegetarifs hinsichtlich einer Demenzerkrankung ausschlaggebend: Erstens, leistet er überhaupt? Zweitens, welche Demenzdefinition wird zur Leistungsanerkennung angesetzt? Drittens, in welcher Höhe leistet er?“ bringt es Stephan Schinnenburg auf den Punkt.
Pflegetagegeldtarife: Oft keine Leistung bei Demenz
Im Demenzfall kommt es natürlich darauf an, dass zuallererst die Demenzerkrankung grundsätzlich im Tarif abgesichert ist. Hier tun sich die Anbieter der Pflegetagegeldtarife schwer. Ganze 59 Prozent der Krankenversicherer bieten überhaupt keine Leistung bei Demenz. Bei den Pflegerenten hingegen ist Demenz grundsätzlich immer versicherbar. Leistet der Tarif, sollten zur Leistungsanerkennung bestenfalls alle zur Feststellung der Demenz anerkannten Methoden zugelassen sein. Diese sind, neben dem SGB, wissenschaftliche Methoden, wie beispielsweise die Reisbergskala. Welche Methode die beste ist, ist schwer zu sagen. „Ein Tarif, der sich nicht nur auf eine Methode zur Feststellung der Demenz beschränkt, ist sicherlich als kundenfreundlicher einzustufen,“ so Schinnenburg.
Höhe der Leistung bei Demenz oft begrenzt
Ist die Demenz festgestellt und es besteht Anspruch auf Leistung, kommt die nächste Hürde: die Höhe der Leistung. Hier sind gerade im Pflegetagegeld meistens zu niedrige Beträge angesetzt, die im Leistungsfall am Bedarf vorbei zielen. Dies zeigt auch die Analyse der bei Demenz leistenden Pflegetagegeldtarife. „Bei einem angesetzten Pflegetagegeld von monatlich 1.500 Euro in Pflegestufe III liegt die Leistung bei Demenz im Schnitt zwischen 200 und 900 Euro. Das ist im Krankheitsfall einfach zu wenig,“ kritisiert Schinnenburg. Wenig tröstlich ist auch, dass beim Pflegetagegeld die Demenzleistung im betrachteten Beispiel maximal auf 1.170 Euro zu steigern ist, allerdings muss dann auch mehr als der doppelte Beitrag bezahlt werden. Und mit 107,90 Euro liegt der Tarif dann eher auf dem Beitragsniveau einer Pflegerente, allerdings nicht auf deren Leistungsniveau. „Wer ausreichend abgesichert sein möchte, der muss letztlich tiefer in die Tasche greifen und wird dann wohl eher Pflegerententarife in die engere Wahl ziehen, die aktuell leistungsseitig einfach mehr zu bieten haben,“ zieht Schinnenburg sein Fazit.
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