ERV vereinfacht Reiseschutz-Verkauf: Straffung der Produktpalette …

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ERV vereinfacht Reiseschutz-Verkauf: Straffung der Produktpalette und neuer Standard in der Reiserücktritts-Versicherung

29.04.2012

Ab 2. Mai sind Storno- und Reiseabbruch-Versicherung bei der ERV immer kombiniert – der Marktführer in Sachen Reiseschutz erleichtert Reiseschutz-Verkauf durch Tarifanpassungen und übersichtlichere Verkaufsunterlagen. Die ERV, der Reiseversicherer der ERGO, bringt ihre neuen Reiseschutzprodukte am 2. Mai 2012 in den Markt.

Ab 2. Mai sind Storno- und Reiseabbruch-Versicherung bei der ERV immer kombiniert – der Marktführer in Sachen Reiseschutz erleichtert Reiseschutz-Verkauf durch Tarifanpassungen und übersichtlichere Verkaufsunterlagen

Die ERV, der Reiseversicherer der ERGO, bringt ihre neuen Reiseschutzprodukte am 2. Mai 2012 in den Markt. Um den gestiegenen Bedürfnissen an einen umfassenden Schutz vor und während der Reise gerecht zu werden, besteht die Reiserücktritts-Versicherung zukünftig immer aus einer Stornound einer Reiseabbruch-Versicherung. Das gilt sowohl für Einmal- als auch für Jahresprodukte.

hans_stadlerHans Stadler, Bereichsleiter Vertrieb Touristik ERV kommentiert: „Die alleinige Absicherung von Stornokosten ohne Reiseabbruch-Schutz entspricht nicht mehr der heutigen Risikosituation des Reisenden und ist zudem anfällig für Beratungsfehler. Mit unserer erweiterten Reiserücktritts-Versicherung setzen wir einen neuen Marktstandard und entsprechen hiermit auch den Empfehlungen der Stiftung Warentest. Unsere Vertriebspartner haben mit dieser Kombination noch bessere Argumente für den Reiseschutz-Verkauf.“

torsten_haaseDie Produktpalette und die Verkaufsunterlagen konnten deutlich gestrafft und übersichtlicher gestaltet werden. „Das im Rahmen einer höheren Transparenz und Kundenfreundlichkeit an uns selbst gesetzte Ziel, die inzwischen komplex gewordene Tarifwelt um nahezu ein Drittel zu reduzieren, haben wir erreicht“ sagt Torsten Haase, Vorstand Vertrieb und Marketing der ERV.

Bei den Produkten mit Selbstbeteiligung können unverändert attraktive Prämien angeboten werden, wohingegen die Prämien der Produkte ohne Selbstbeteiligung aufgrund des erneut gestiegenen Schadenaufwands erhöht werden mussten.

Kalkulatorisch wurden die Reisen aller X-Veranstalter neu berücksichtigt, die ab 02.05.2012 auch wieder in den Tarifen ohne Selbstbeteiligung abgesichert werden können.

Die ERV setzt weiterhin auf den Verkauf von Jahres-Versicherungen. Reisebüros sichern sich durch die jährliche Folgeprovision attraktive Erträge und stärken gleichzeitig die Kundenbindung. Um den Counter hierbei zu unterstützen, hat die ERV ihre Notrufkarte optimiert. Seit 2011 ist auf der Karte, die jeder Kunde beim Abschluss einer Jahres-Versicherung erhält, automatisch der Namen und die Adresse des Reisebüros vermerkt.


Kontakt:

ERV Pressestelle
Tel. 089 / 4166 - 1510
Fax 089 / 4166 - 2510
E-Mail: ok@erv.de

Europäische Reiseversicherung AG
- Pressestelle -
Rosenheimer Straße 116
81669 München
Webseite: www.erv.de

Über die Europäische Reiseversicherung
Die ERV (Europäische Reiseversicherung) versteht sich über ihre Kompetenz als Reiseversicherer hinaus als innovatives Dienstleistungsunternehmen. Die ERV hat über 100 Jahre Reiseschutz-Geschichte geschrieben und ist Marktführer unter den Reiseversicherern in Deutschland. Als einer der führenden Anbieter in Europa ist sie heute in über 20 Ländern vertreten. Mit ihrem internationalen Netzwerk sorgt die ERV dafür, dass ihre Kunden vor, während und nach einer Reise optimal betreut werden.
Die ERV ist der Spezialist für Reiseschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.erv.de

Disclaimer
Diese Pressemitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der ERV beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.


ERV

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