Entwurf des neuen Muster-Produktinformationsblattes zu Riester …

Entwurf des neuen Muster-Produktinformationsblattes zu Riester und Rürup Verträgen ist für Vermittler und Verbraucher irreführend

02.04.2012

„Vorsicht Falle!“ – so warnte auch der Bund der Versicherten vor dem Entwurf des Muster Produktinformationsblattes, welches das Hamburger „institut für Finanzdienstleistungen“ (iff) im Auftrag des Bundesfinanzministeriums vorgelegt hat.

„Vorsicht Falle!“ - so warnte auch der Bund der Versicherten vor dem Entwurf des Muster-Produktinformationsblattes, welches das Hamburger „institut für finanzdienstleistungen“ (iff) im Auftrag des Bundesfinanzministeriums vorgelegt hat.

Die vorgeschlagenen Vergleichskennzahlen öffnen der Irreführung der Verbraucher Tür und Tor, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des BdV. Versicherer könnten durch Tricksen mit den Vertragslaufzeiten Angebote derart manipulieren, dass teure Angebote auf einmal besonders günstig erscheinen. Auch die vorgeschlagene Effektivkostenquote könne die Verbraucher leicht über die wahre Kostenbelastung hinwegtäuschen.

Der Leipziger Maklerpool INVERS stimmt dem zu, geht aber noch weiter. Es könnte nämlich viel verständlicher für Transparenz gesorgt werden:

1. Einfache grafische Darstellung, für Laien verständlich,
  • wie alt der Kunde werden muss, damit er über die zu zahlende, garantierte Rente wenigstens die selbst eingezahlten Beiträge zurück erhält.
  • wie alt der Kunde werden muss, damit er über die zu zahlende, garantierte Rente wenigstens die selbst eingezahlten Beiträge inklusive staatlicher Förderung zurück erhält.

2. Deutliche Erläuterung, für Laien verständlich,
  • unter welchen Gegebenheiten die Rente mit der Grundsicherung verrechnet wird (mit 2 Beispielen - einmal vollständige und einmal teilweise Verrechnung).
  • unter welchen Gegebenheiten die volle Förderung gezahlt wird und wann nur ein Teil (mit 2 Beispielen - vollständige und teilweise Förderung, jeweils einmal ledig ohne Kinder und einmal verheiratet mit 2 Kindern).
  • unter welchen Gegebenheiten überhaupt eine steuerliche Erleichterung erfolgt (mit vier Beispielen: Bruttogehalt 23.000 Euro und 46.000 Euro jährlich jeweils in Steuerkasse 4 sowie Bruttogehalt 23.000 Euro und 46.000 Euro jährlich jeweils in Steuerklasse 1).
  • ob die Rente vererbbar ist, wenn ja an wen und wie lange. Außerdem hat eine Angabe zu erfolgen, was mit den unverbrauchten Geldern des Versicherten geschieht.
  • ob der Vertrag gekündigt werden kann,
    • wenn ja, unter beifügen einer Rückkaufswertetabelle, die die jährlichen Rückkaufswerte einmal mit und einmal ohne Förderung ausweist und zwar den jeweiligen tatsächlichen, garantierten Rückzahlungsanspruch nach Kosten und Abgeltungsteuer.
    • wenn nein, unter späteren Übersendung einer Tabelle, in welcher der Verbraucher zum Zeitpunkt der Beitragfreistellung sehen kann, wie sich seine dann beitragsfreie Versicherung entwickelt und zwar nach allen Kosten.

Nach derzeitigem Stand lässt sich zu den Muster-Produktinformationsblättern des Hamburger „institut für finanzdienstleistungen“ von Seiten INVERS nur sagen:
„Es ist völlig egal, ob Vermittler und Verbraucher vor oder nach Antragstellung durch vorenthalten, verdrehen oder verkomplizieren wichtiger Informationen in die Irre geführt werden.“
Sie haben es sicher gemerkt, es handelt sich hier um ein von uns geändertes Zitat des ehemaligen Ombudsmannes Prof. Römer.


Kontakt:

Udo Rummelt
Tel.: 0341 / 5256 - 520
E-Mail: Udo.Rummelt@invers‐gruppe.de

INVERS Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH
Sportplatzweg 15
04178 Leipzig
Webseite: www.invers-gruppe.de


Über die INVERS Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH
Die INVERS GmbH ist einer der bestandsgrößten Maklerpools in Deutschland. An dem in Leipzig beheimateten und für seine Transparenz mehrfach ausgezeichneten Maklerpool bestehen weder offene noch verdeckte Beteiligungen von Versicherungs‐ bzw. Fondsgesellschaften oder sonstigen Unternehmen. Für Versicherungsmakler ist die INVERS GmbH damit Markt‐Garant wirklicher Unabhängigkeit und idealer Partner für die Bereiche private und gewerbliche Versicherungen, Investmentfonds und Bausparen. Nähere Informationen zur INVERS GmbH erhalten Sie z. B. unter http://www.inverspartner.de.


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