Die Leben-Police: Viel mehr als nur …

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Die Leben-Police: Viel mehr als nur ein Stück Papier

04.04.2012

Der Versicherungsschein einer Lebensversicherung ist für viele Kunden nicht mehr als ein weiteres Stück Papier in irgendeinem Ordner. Nur wenige wissen, dass die "Police" ein wichtiges Dokument ist und sicher aufbewahrt werden sollte. Über 90 Millionen Lebens- und Rentenversicherungen haben die Bundesbürger abgeschlossen ...

Die Leben-Police: Viel mehr als nur ein Stück Papier

Von Andreas Kunze

Der Versicherungsschein einer Lebensversicherung ist für viele Kunden nicht mehr als ein weiteres Stück Papier in irgendeinem Ordner. Nur wenige wissen, dass die "Police" ein wichtiges Dokument ist und sicher aufbewahrt werden sollte.

Über 90 Millionen Lebens- und Rentenversicherungen haben die Bundesbürger abgeschlossen, ebenso viele Versicherungsscheine wurden ausgestellt. Oft werden sie zwischen Kontoauszügen und Stromrechnungen abgelegt und erst wieder im Todesfall, bei Vertragsende oder Rentenbeginn herausgekramt.

Dabei wäre ein gut geschützter Platz angemessen. Denn die "Police" enthält meist eine sogenannte "Inhaber-Klausel" mit Formulierungen wie: "Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu verfügen, insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen."

Risiko bei gefälschter Unterschrift
Das bedeutet: Gerät die Police in falsche Hände, etwa bei einem Wohnungseinbruch, kann das für den Kunden ärgerlich werden. Theoretisch könnte der Einbrecher mit gefälschter Unterschrift zum Beispiel die Police kündigen und sich das Geld überweisen lassen. Der Lebensversicherer habe keine Pflicht, die Echtheit der Unterschrift zu überprüfen, sofern es hierfür keinen Anlass gibt, urteilte der Bundesgerichtshof (Az: IV ZR 16/08).

"In der Praxis üblich sind allerdings strenge Kontrollen", sagt Mario Schwabe von der Gothaer Versicherung. So werde bei einer Kündigung der Kunde ohnehin zunächst angeschrieben. Eine "falsche Kündigung" müsste so auffliegen. Gleichwohl rät er dazu, den Versicherungsschein gut aufzubewahren, möglichst in einem verschlossenen Schrank.

Was aber geschieht im Todesfall, wenn jemand in der Wohnung des Verstorbenen die Police findet? Sofern für die Lebensversicherung keine „Bezugsberechtigung“ genannt wurde oder sonstige Ansprüche Dritter bestehen (zum Beispiel eine Abtretung), fällt die Auszahlung in die Erbmasse. Wer die Police hat und eine Sterbeurkunde besitzt, könnte die Auszahlung der Todesfallsumme verlangen. Aber: Der Lebensversicherer muss dem nicht entsprechen. "Im Regelfall muss mindestens ein Erbschein vorgelegt werden, damit die Auszahlung freigegeben wird", sagt Mario Schwabe.

Wenn eine „Bezugsberechtigung“ für den Todesfall erklärt wurde (etwa: "Im Todesfall ist meine Ehefrau Gerda Müller, geb. am 03.05.1954, begünstigt"), nutzt die Police allein ebenfalls wenig. Der Inhaber der Police könnte zwar wiederum das Geld verlangen – der Lebensversicherer würde aber prüfen, ob der Berechtigte der Auszahlung zustimmt.

Sollte der Versicherungsschein verloren gehen, bedeutet dies keinen Verlust des Versicherungsschutzes - wohl aber ist ein gewisser Aufwand nötig. Der Kunde und gegebenenfalls sonstige Berechtigte (zum Beispiel ein Abtretungsgläubiger) müssten eine Verlusterklärung unterschreiben und erst danach würde eine Ersatzurkunde erstellt - ein weiterer Grund, gut auf die Police aufzupassen.


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Gothaer Konzern
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