Wenn der KFZ-Versicherungsschutz abgelehnt wird – …

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Wenn der KFZ-Versicherungsschutz abgelehnt wird – immer öfter Bonitätsprüfungen

12.03.2012

Nicht nur Kunden sollten hellhörig werden, auch für Vermittler bahnt sich ein immer größer werdendes Problem an. Eine Veröffentlichung der Süddeutschen Zeitung vergangene Woche (01.03.2012)weist darauf hin, dass immer mehr Versicherer bei der Erstellung der eVB automatisch die Bonität des Kunden prüfen.

Nicht nur Kunden sollten hellhörig werden, auch für Vermittler bahnt sich ein immer größer werdendes Problem an. Eine Veröffentlichung der Süddeutschen Zeitung vergangene Woche (01.03.2012) weist darauf hin, dass immer mehr Versicherer bei der Erstellung der eVB automatisch die Bonität des Kunden prüfen. Es wird erwartet, dass noch in 2012 alle KFZ-Versicherer dieses Verfahren anwenden werden. Gleichzeitig sei nach den Recherchen der Süddeutschen die Zahl der Kunden deutlich gestiegen, die maximal noch die gesetzlichen Mindestdeckungen erhalten.

Das Verfahren ist nicht neu. Bereits bei der Einführung der eVB bemühten einige Versicherer Bonitätsprüfungsverfahren, die während der Online-Erstellung der eVB durch den Vermittler im Hintergrund abliefen. Technisch war die Lösung einfach: Heutzutage stehen dafür sogenannte Webservices zur Verfügung, die über eine Internetverbindung des Rechners aufgerufen werden können. Zur Erstellung der eVB werden zunächst die Daten erfasst, die auch für die Bonitätsprüfung benötigt werden. Beispielsweise beim Wechsel auf den nächsten Bildschirm zur weiteren Erfassung von Fahrzeugdaten lässt sich die Anfrage versenden, die Antwort steht gleich anschließend zur Verfügung.Und bei schlechter Bonität gibt es die eVB nur mit eingeschränkter Deckung. Oder der Kunde bekommt Deckung nur gegen Vorkasse.

Die Süddeutsche schreibt dazu: „Ganz ablehnen dürfen Versicherer Autofahrer übrigens nicht. Es gibt einen gesetzlichen Abschlusszwang. Doch die Kfz-Versicherer können den Versicherungsschutz auf die Autohaftpflicht und die gesetzliche Mindestdeckungssummen beschränken. Zudem verlangen viele eine Vorauszahlung.“

Betroffen sind zum Beispiel Kunden, die überschuldet sind, einen Offenbarungseid leisten mussten, die sich in einem gerichtlichen Mahnverfahren befinden. Diese Gruppen sind nicht gerade klein, es handelt sich aktuell um einige Millionen Personen, die in den Datenbanken gelandet sind, die hier abgefragt werden, wie zum Beispiel Arvato Infoscore. Die Zahlen steigen. Und damit auch die Wahrscheinlichkeit, als Vermittler mit dieser Situation konfrontiert zu werden.

Noch gibt es einige KFZ-Versicherer, die das Verfahren nicht nutzen, aber die Lücken schließen sich zunehmend. Für Vermittler oder Kunden heißt das aktuell: Wer keine Vorkasse leisten will, muss die Lücken suchen, oder kennen. Und als Vermittler sich auf schwierigere Gespräche vorbereiten.

Rechtsanwalt Norman Wirth - Fachanwalt für Versicherungsrecht, Finanzwirt -, sieht die Sache so: „Aus juristischer Sicht erscheint das Vorgehen der Versicherer  zumindest in  Teilen problematisch. Denn die Frage, ob gegen eine Person ein Mahnverfahren geführt wird, lässt noch lange keinen Schluss über die Berechtigung der Forderung zu. Erst recht nicht, über die Bonität der Person. Eine solche Stigmatisierung dürfte sich nicht jeder Betroffene gefallen lassen. Was die konkrete Situation beim Versuch, eine eVB für die Zulassung eines Autos zu bekommen, jedoch erst einmal nicht ändert.

Soweit jedoch die Versicherer ausschließlich bei tatsächlich überschuldeten Kunden  härtere Kriterien für die Gewährung des Versicherungsschutzes ansetzen, ist dies sicherlich in Ordnung. Schließlich kann es den Versicherern auch im Interesse der Versichertengemeinschaft nicht verwehrt sein, Vorsicht walten zu lassen. Sie müssen dies sogar.“


Volker P. Andelfinger

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